Für und Wider von Disclaimern (War: Technofeudalismus und Cloud-Kapital)

Henning Thielemann lemming at henning-thielemann.de
Mo Okt 9 08:38:04 UTC 2023


On Mon, 9 Oct 2023, Fabian Keil wrote:

> "Dr. Michael Stehmann" <anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de> wrote on 2023-10-09 at 09:38:29:
>
>> Am 08.10.23 um 22:07 schrieb Erik Grun:
>> > [[[ Hiermit widerspreche ich ausdrücklich der Erfassung, Speicherung
>> > und Verarbeitung meiner Daten zu anderen Zwecken, als der Zustellung
>> > meiner Nachricht zum Empfänger ]]]
>> > 
>> Die Nachricht wurde mir zugestellt. Damit wurde der im Disclaimer 
>> genannte, ausschließliche Zweck erreicht. Und nun?
>> 
>> Darf ich sie nun nicht verarbeiten (z.B. auf den Link klicken)?
>> 
>> Darf ich Sie nicht speichern? Muss ich sie sofort nach dem Empfang löschen?
>
> Du hast den Disclaimer ja sogar zitiert, was aus meiner Sicht auch
> eine "Verarbeitung" ist und auch ich habe ihn einfach noch mal zitiert
> und damit erneut "verarbeitet".
>
> Ich hoffe hier findet jetzt niemand meine "ladungsfähige Anschrift" [0]
> heraus, sonst bekomme ich vielleicht noch eine "Abmahnung",
> die dann vielleicht gar nicht mehr in die Papier-Tonne passt.
>
>> Wann sind Disclaimer sinnvoll?
>
> Dazu gibt es auf dieser Liste wohl unterschiedliche Positionen ...


Meine Position ist, dass der E-Mail-Betreff nicht mehr passt, deswegen 
habe ich ihn mal abgewandelt.


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