Re: Wie umgehen mit ... wenn die einschlägigen Leute auf freie Software umsteigen?

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Di Jan 25 12:41:11 UTC 2022


Hallo,

Am 25.01.22 um 13:21 schrieb T. Schilde - Firetech Consulting:


> Es muss auch in sozialen Medien möglich sein, Kriminellen das Handwerk 
> zu legen.
> 
"Nullum crimen, sine lege" oder auch Art. 103 Absatz 2 GG.

Das Problem ist, dass eben der Gesetzgeber, also eine Mehrheit von 
Politikern, bestimmt, was kriminell ist. Und das Strafrecht befasst sich 
eben nicht nur mit Mord, Totschlag, Raub und Diebstahl, sindern auch mit 
vielen anderen Dingen, die bis vor einiger Zeit nicht "kriminell" waren 
(dafür waren andere Verhaltensweisen, die nun straffrei sind, "kriminell").

Das Strafrecht ist gerade nicht in Stein gemeißelt und man kann gut 
darüber streiten, was strafwürdiges Unrecht ist - oder sein soll.

Allerdings: bei Tötungsdelikten oder der Androhung derselben sollte dies 
unter vernünftigen Menschen klar sein (Art. 2 Absatz 2 GG).

Gruß
Michael

-------------- nächster Teil --------------
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