Re: Input zu Marktverzerrung durch öffentlichen Code

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Sa Jun 23 07:08:37 UTC 2018


Hallo,

ich möchte von folgenden Gedanken ausgehen:

Freiheit (beispielsweise im Sinne der Vier Freiheiten) ist eine
rechtliche Qualität von Software.

Freie Software ist also kein Produkt (keine Produktgruppe), sondern
beschreibt eine rechtliche Eigenschaft.

Diese rechtlichen Eigenschaften sind für den (professionellen) Anwender
wesentlich ( kein "vendor-lock-in", Sicherheit durch Offenheit etc.) und
fehlen proprietärer Software. Es ist jedoch jedem Entwickler
freigestellt, seine Software mit diesen Eigenschaften auszustatten.

Freie Software wird von der öffentlichen Hand in der Regel nicht selbst
entwickelt, sondern von Privatunternehmen im Auftrage der öffentlichen
Hand und der öffentlichen Hand unter einer bestimmten (Freien) Lizenz
zur Verfügung gestellt.

Wenn die öffentliche Hand in ihrem Auftrage gefertigte Freie Software
distribuiert (was wünschenswert ist), kann jedermann zu ihr in
Konkurrenz treten und sogar dieselbe Software distribuieren.

Jedermann kann sie verändern, dokumentieren, Support für sie anbieten etc.

Proprietäre Software ist mit Freier nicht vergleichbar, da sie andere
rechtliche Eigenschaften hat (also juristisch ein "aliud" ist).

Daher gibt es auch kein Konkurrenzverhältnis zwischen proprietärer und
Freier Software, denn der Anbieter proprietärer Software will ja gerade
nicht seine Software mit den vom Anwender gewünschten rechtlichen
Bedingungen ausstatten.

Wer also proprietäre und Freie Software in einem Konkurrenzverhältnis
sieht, "vergleicht Äpfel mit Birnen" (nur dass man aus einem Apfel keine
Birne machen kann, aber aus proprietärer Software Freie).

Es gibt eben keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz für bestimmte
Lizenzbedingungen.

Gruß
Michael




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