Re: Wann ist es legitim, die vier Freiheiten einzuschränken?

Uwe Altmann uwe.altmann at altsys.de
Fr Mär 31 08:11:42 UTC 2017


Hi Willi

Am 30.03.17 um 21:00 schrieb willi uebelherr:
> Wenn ihr ueber lizenzen sprecht, egal jetzt welche, dann akzeptiert ihr den allgemeinen
> ausschluss im ersten schritt. Weil ohne diesem akt ist keine selektive vergabe von
> nutzungsrechten moeglich.
> 
> Dem steht das "copyleft" gegenueber. Also von vornherein oeffentlich und frei. Ohne
> einschraenkungen. Auch fuer die verwendung fuer etwas, was wir selbst grundsaetzlich
> ablehnen.
> 
> Wir koennen einen freien raum nicht durch selektion auf uns genehme freie mitglieder oder
> anwendungen erzeugen. Wenn wir wir einen freien raum erreichen wollen, dann nur ueber die
> befreiung von allen restriktionen.

Sorry, aber das ist mir zu platt.

1. Auch die GPL verbietet eine Menge Dinge wie z.B. Weitergabe der Software ohne Nennung
der Lizenz. Oder die Veränderung der Lizenz. Nach Deiner Definition schränkt sie damit
Deine Freiheit ein. Du merkst, wo das hinführt?

2. "Freiheit ist einzig in bestimmter Negation zu fassen, gemäß der konkreten
Gestalt von Unfreiheit" (oder einfacher: Freiheit ist /nur/ da beschreibbar, wo sie
eingeschränkt wird.) Hat zumindest Adorno gedacht - und der war definitiv klüger als ich
es je sein werde. Soll sagen "Freiheit" oder gar "Grenzenlose Freiheit" (eigentlich ein
Pleonasmus) ist nicht beschreibbar - nur Ihre Einschränkungen. Reicht auch meistens.
Sinnvoller als über "befreiung von allen restriktionen" zu reden wäre, sich vielleicht
zwei bis drei davon vorzunehmen - wenn die dann erledigt sind, sehen wir weiter :-)
-- 
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Altmann
www.altsys.de              uwe.altmann at altsys.de

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