Re: Wann ist es legitim, die vier Freiheiten einzuschränken?

woro at wolfgangromey.de woro at wolfgangromey.de
Do Mär 30 14:54:22 UTC 2017


Deshalb wird die Lizenz bei GNU.org auch als unfrei eingestuft.

Wolfgang

Am 30. März 2017 16:27:49 MESZ schrieb Michael Kesper <mkesper at schokokeks.org>:
>Hallo zusammen,
>
>Am 30. März 2017 15:00:56 MESZ schrieb Karsten.Reincke at telekom.de:
>>> Am Mittwoch, 29. März 2017, schrieb Wolfang:
>>> [...]
>>> > Die meiste nach [1] freie Software wird unter Lizenzen verbreitet
>>die
>>> > zumindest einen Teil der vier Freiheiten nur mit Einschränkungen
>>> > gestatten, also nach Deiner Definition nicht frei sind.
>>> >
>>> Das verstehe ich nicht. Nenn  mir bitte eine Lizenz, die eine oder
>>> mehrere Freiheiten einschränkt und bei denen die Software dennoch
>als
>>> Frei (im Sinn der GPL) ist.
>>> [...]
>>> Wolfgang
>>
>>Gerne: Prominentes Beispiel ist die JSON-License
>>(http://www.json.org/license.html). Dabei handelt es sich um eine
>>MIT-Lizenz (die freieste Lizenz, die wir kennen [Alle Rechte, eine
>>Pflicht, ein Disclaimer). Allerdings enthält die JSON-License einen
>>Satz mehr:
>>
>>"The Software shall be used for Good, not Evil."
>
>Sorry, aber das widerspricht doch eindeutig Freedom 0.
>
>Siehe auch: http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#NoMilitary
>
>Viele Grüße
>Michael 
>-- 
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>gesendet.
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>FSFE-de at lists.fsfe.org
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