Re: Wann ist es legitim, die vier Freiheiten einzuschränken?
Michael Kesper
mkesper at schokokeks.org
Do Mär 30 14:27:49 UTC 2017
Hallo zusammen,
Am 30. März 2017 15:00:56 MESZ schrieb Karsten.Reincke at telekom.de:
>> Am Mittwoch, 29. März 2017, schrieb Wolfang:
>> [...]
>> > Die meiste nach [1] freie Software wird unter Lizenzen verbreitet
>die
>> > zumindest einen Teil der vier Freiheiten nur mit Einschränkungen
>> > gestatten, also nach Deiner Definition nicht frei sind.
>> >
>> Das verstehe ich nicht. Nenn mir bitte eine Lizenz, die eine oder
>> mehrere Freiheiten einschränkt und bei denen die Software dennoch als
>> Frei (im Sinn der GPL) ist.
>> [...]
>> Wolfgang
>
>Gerne: Prominentes Beispiel ist die JSON-License
>(http://www.json.org/license.html). Dabei handelt es sich um eine
>MIT-Lizenz (die freieste Lizenz, die wir kennen [Alle Rechte, eine
>Pflicht, ein Disclaimer). Allerdings enthält die JSON-License einen
>Satz mehr:
>
>"The Software shall be used for Good, not Evil."
Sorry, aber das widerspricht doch eindeutig Freedom 0.
Siehe auch: http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#NoMilitary
Viele Grüße
Michael
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