=?iso-8859-1?Q?AW:__Re:_Wann_ist_es_legitim, _die_vier_Freiheiten_einzusch?= ränken?

Karsten.Reincke at telekom.de Karsten.Reincke at telekom.de
Do Mär 30 13:00:56 UTC 2017


> Am Mittwoch, 29. März 2017, schrieb Wolfang:
> [...]
> > Die meiste nach [1] freie Software wird unter Lizenzen verbreitet die
> > zumindest einen Teil der vier Freiheiten nur mit Einschränkungen
> > gestatten, also nach Deiner Definition nicht frei sind.
> >
> Das verstehe ich nicht. Nenn  mir bitte eine Lizenz, die eine oder
> mehrere Freiheiten einschränkt und bei denen die Software dennoch als
> Frei (im Sinn der GPL) ist.
> [...]
> Wolfgang

Gerne: Prominentes Beispiel ist die JSON-License (http://www.json.org/license.html). Dabei handelt es sich um eine MIT-Lizenz (die freieste Lizenz, die wir kennen [Alle Rechte, eine Pflicht, ein Disclaimer). Allerdings enthält die JSON-License einen Satz mehr:

"The Software shall be used for Good, not Evil."

Ich glaube, wir sind uns einig, dass diese Lizenz nach westlicher Lesart z.B. Kim Yong Un oder - wenn es so weitergeht - vielleicht Erdogan die Nutzung der json-lib untersagt.

Das kollidiert mit der Idee, dass bei Freier Software die Nutzungsrechte uneingeschränkt allen zu allen Zwecken übertragen werden (sofern sie die Lizenzbedingungen erfüllen). Bei der Open Source Definition gibt es dazu sogar ein explizites Kriterium (weshalb die MIT-Lizenz auch als Open-Source-Lizenz zertifiziert ist, die json-License aber nicht.

Herzlichst KR

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Karsten Reincke, Senior Expert Key Projects - Telekom Open Source Committee
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