Wann ist es legitim, die vier Freiheiten einzuschränken?

Fabian Keil fk at fabiankeil.de
Mi Mär 29 13:20:12 UTC 2017


Wolfgang Romey <woro at wolfgangromey.de> wrote:

> Auf meinem blog habe ich einen Beitrag mit dem Titel "Die vier (fünf)
> Freiheiten - Nur ausgedacht?" verfasst, der hier
> 
> http://blogs.fsfe.org/wromey/2017/03/28/die-vier-funf-freiheiten-nur-ausgedacht/
> 
> zu finden ist.
> 
> Dabei ist für mich die Frage entstanden, wann es legitim ist die vier
> Freiheiten einzuschränken. Ob das legal ist, regelt ja die jeweilige
> Lizenz.

Du weichst in dem verlinkten Dokument [0] von der gängigen Definition
freier Software [1] ab, da Du bei jeder Freiheit ein "ohne Einschränkungen"
ergänzt.

Die meiste nach [1] freie Software wird unter Lizenzen verbreitet die
zumindest einen Teil der vier Freiheiten nur mit Einschränkungen gestatten,
also nach Deiner Definition nicht frei sind.

Die Tiger-Analogie erscheint mir auch unklar:
| In diesem Zusammenhang bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass im
| Vergleich von BSD-Lizenz und GPL nicht etwa die GPL die unfreiere
| Lizenz ist. Die GPL fordert, dass die vorhandenen technischen
| Eigenschaften von Software nicht eingeschränkt werden dürfen,
| die BSD-Lizenz lässt dies zu. Vergleiche ich das zum Beipsiel
| mit in Freiheit lebenden Tieren, fordert die GPL, dass der Tiger
| in Freiheit bleiben muss, die BSD-Lizenz lässt zu, dass er in
| einen Zoo gesperrt werden darf.

Welcher Teil der GPL verbietet Deiner Meinung nach das Einsperren
und wer würde gegen die vermeintliche GPL-Verletzung vorgehen können?

Fabian

[0] http://netzwerk-bildung.net/informationen/hintergrund/FreieSoftwareHintergrund.pdf
[1] https://fsfe.org/about/basics/freesoftware.de.html
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