Vergesellschaftung der Daten

Wolfgang Romey woro at wolfgangromey.de
Do Jan 5 15:25:33 UTC 2017


Am 04.01.2017 um 18:11 schrieb Dr. Michael Stehmann:

> Individuell geht es um Freiheit und Bequemlichkeit, wobei das Verlangen
> nach Bequemlichkeit sofort befriedigt wird, während der Verlust der
> Freiheit erst längerfristig wirksam und spürbar sein wird.
> 
Da das so ist, bin ich z.B. strickt dagegen, daß in der Schule Dienste
genutzt werden, die Daten von den Schülerinnen und Schülern abgreifen.
Gerade die Daten aus Bildungsprozessen sind hoch sensibel und können in
der Zukunft negative Folgen haben; z.B. wenn in Texten Positionen
vertreten werden, die einem zukünftigen Arbeitgeber nicht passen.

> Es geht sozial um das Dreiecksverhältnis Staat - Unternehmen
>                                            \       /
>                                           Gesellschaft.
> 
> Soll der Staat zugunsten der Bürger die Freiheit und damit auch die
> Macht der Unternehmen begrenzen, in welchem Maße und auch gegen das
> Verlangen der meisten Bürger? Darf den Bürgern "fürsorglich" ihre
> Freiheit zur Bequemlichkeit genommen werden? Was ist, wenn der Staat als
> Komplize der Unternehmen von deren Datensammelei profitieren will?
> 

Da habe ich keine Schwierigkeiten mit. Den Bürgern wird ihre Freiheit
doch an vielen Stellen (aus guten Gründen) beschnitten. Das fängt bei
Kleinigkeiten wie die Straßenseite, auf der ich fahren darf, an und
endet dabei, daß ich keinen umbringen darf. Da wo Unternehmen Schaden
anrichten, muß das Handeln begrenzt werden. Wenn sie die Privatsphäre
verletzten, muß das verhindert werden; allerdings in einem
demokratischen Prozeß. Daß das nicht einfach ist, ist klar, zeigt aber
auch die vorhandenen Kräfteverhältnisse.
Ich sehe z.B. nicht, warum der Staat im Bildungsbereich und Verwaltung
nicht die Nutzung Freier Software und offener Formate vorgeben darf. Da
er in der BRD für die Gleichartigkeit der Lebensverhältnisse sorgen muß,
müßte er das sogar.

Wolfgang



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