Vergesellschaftung der Daten
RA Stehmann
anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Do Jan 5 09:21:47 UTC 2017
Am 05.01.2017 um 08:13 schrieb Gerhard Kugler:
>
> Nun wird es für mich doch komplizierter, als es vorher war. Ich hatte
> die Sicht, dass Nicht-Materielles Allgemeingut sein müsste. Den
> erdrückend wichtigen Anteil davon haben wir von unseren Vorfahren
> geschenkt bekommen, die nichts mehr davon "verwerten" können.
> Entsprechend - dachte ich - sollten wir unsere neuen Erkenntnisse
> sofort an alle verschenken. So kann um so leichter daran weiter gebaut
> werden. Die Freie Software macht es vor.
>
> Der Artikel ist hier differenzierter.
Schon in der Hackerethik [0] ist dieser Konflikt ansatzweise benannt:
"Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen."
Was ist öffentlich oder sollte es sein? Was muss privat bleiben?
Gruß
Michael
[0] https://www.ccc.de/de/hackerethik
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