Demokratische Mitbestimmungsverfahren

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mo Nov 7 19:29:22 UTC 2016


Am 07.11.2016 um 15:53 schrieb Wolfgang Romey:

> 
> Wo ist das Verfahren zur Wahl des Koordinators geregelt? Wenn es nicht
> geregelt ist, sind die Koordinatoren für mich nicht legitimiert.
> 
Die Wahl des Koordinators der Düsseldorfer noch so genannten
Fellowshipgruppe ist nicht geregelt. Ich bin auch nie in einem formalen
Verfahren gewählt worden. Ich hatte mich bereit erklärt, eine bestimmte
Aufgabe zu übernehmen, die damals Anwesenden hatten zumindest nichts
dagegen, und dann bekam ich noch den "Rest" dazu. Ich denke auch, dass
eine Wahl nicht notwendig ist.

Ich sehe meine Tätigkeit als Dienst, den ich so lange erledige, bis eine
andere Person ihn übernehmen möchte oder die Teilnehmer der Treffen mir
zu verstehen geben, dass der Gruppe 'mal ein "frischer Wind" gut täte.

Ich sehe mich auch nicht als "Repräsentant" einer Gruppe, die in ihrer
personellen Zusammensetzung ziemlich volatil ist.

Das ist ja auch in der gegenwärtigen Diskussion das Problem.

Sie ist ein schöner Beleg für die Richtigkeit meiner Aussage, dass
niemand weiß, wer oder was die "Community der FSFE" ist. Schon mangels
hinreichender Bestimmtheit, wer dazugehört, ist aber eine demokratische
Willensbildung der "Community" durch Wahlen oder Abstimmungen nicht
möglich. Derartige Verfahren haben einen bestimmbaren Personenkreis
(Wähler) zur Voraussetzung.

Dies ist solange unschädlich, wie Menschen nicht plötzlich in der Weise
vereinnahmt werden, dass behauptet wird, sie würden sich zu etwas
"bekennen" o.ä..

Natürlich kann die FSFE als juristische Person eine "Hausordnung" für
ihre Veranstaltungen oder Mailinglisten, Foren, Wikis oder Blogs erlassen.

Wer dabei für die FSFE handelt, also welches Organ oder welcher
Mitarbeiter der FSFE, kann mir eigentlich ziemlich egal sein, denn ich
bin weder Organmitglied noch Angestellter der FSFE.

Nur sollte die FSFE nicht versuchen, eine "Hausordnung" für
Veranstaltungen erlassen, die weder ihre Organe, noch ihre Angestellten
organisieren oder die sie finanziert, oder ohne meine explizite
Zustimmung behaupten, ich würde mich zu irgendetwas "bekennen".

Wenn ich gefragt werde, was ich davon halte, dann sage ich meine
Meinung, aber diese ist meine höchstpersönliche und nicht das Votum der
Düsseldorfer noch so genannten Fellowshipgruppe (wer auch immer sich ihr
zugehörig empfindet).

Allerdings bin ich noch immer der Ansicht, die FSFE täte gut daran,
jegliche Verfahren zur Entscheidungsfindung so zu gestalten, dass ein
ernsthaftes Bemühen um die Verwirklichung der Prinzipien der
"Selbstverständniserklärung" [0] deutlich wird. Denn meiner
unmaßgeblichen Meinung nach sind die dortigen Gedanken sehr adäquat für
eine Bewegung, die vom freiwilligen Engagement (sei es finanziell, sei
es auf andere Weise) "lebt".

Konkret auf den CoC angewandt, bedeutet dies meiner unmaßgeblichen
Meinung nach, dass dieser erst in Kraft treten kann, wenn mit allen
Betroffenen ein Konsens oder Kompromiss erzielt werden konnte. Und ich
denke auch, dass dies möglich ist.

Gruß
Michael

[O] https://fsfe.org/about/principles.de.html




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