Verhaltensregeln reloaded

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Do Nov 3 14:57:47 UTC 2016


Am 03.11.2016 um 15:33 schrieb Erik Albers:
> Hallo Franz und Liste,
> 
> Am 03/11/16 um 13:10 schrieb Franz Seidl:
>> Hallo liebe Freunde und Freundinnen freier Software,
> 
> bitte entschuldige, dass ich gerade nicht konkret auf Deine ausführliche Mail
> eingehen kann. Das ist keine böse Absicht sondern dem Umstand geschuldet, dass
> ich auf dem Sprung bin zur OpenRheinRuhr.
> 
> Ich möchte mal zwei Punkte aus der bisherigen Diskussion aufnehmen, wo wie ich
> sie verstanden habe:
> 
> - Ein CoC für FSFE Listen ist unnötig und es würde ein allgemeiner Verweis
>   auf RFC-1855 genügen.
> - Ein CoC für FSFE Veranstaltungen ist verständlich, weil es dann leichter
>   ist an Fördergelder zu kommen
> 
> Also was wäre, wenn der aktuelle CoC so bleiben würde, aber im Dritten Kapitel
> "Guidelines for FSFE communication channels" schlicht sagen würde: "Wir
> bekennen uns zu den Regeln des RFC-1855" (oder ähnlicher Wortlaut)
> 

1. Der CoC sollte für die "FSFE-Veranstaltungen" gelten, die vom e.V.
organisiert werden. (Es gab ja auch einmal eine Diskussion, was alles
eine "FSFE-Veranstaltung" ist oder sich so nennen darf.) Für andere
Veranstaltungen dann, wenn die Teilnehmer oder Organisatoren dies
wollen. Vielleicht ausgedrückt durch den Zusatz: "Wir empfehlen die
Beachtung dieser Grundsätze auch bei anderen Veranstaltungen."

2. "bekennen" finde ich ein Wort, das in diesem Zusammenhang eher nicht
passt. Reicht nicht ein: "Wir wollen uns redlich bemühen, die Regeln des
RFC-1855 zu beachten."?

Gruß
Michael



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