Abgewandelte 3-Klausel-BSD-Lizenz

Bernd Wurst bernd at bwurst.org
Mo Nov 4 17:36:51 UTC 2013


Hallo.

Am 04.11.2013 14:53, schrieb Bernhard Reiter:
> Am Freitag, 1. November 2013 11:23:38 schrieb Carsten Agger:
>>> D.h. es könnte bei entsprechend loyalen Kunden passieren, dass der
>>> ursprüngliche Autor keine Chance hat, den Source-Code meiner Änderungen
>>> zu erhalten. Zumindest hat er kein Recht darauf, so lange er meine
>>> veränderte Software nicht kauft.
> Richtig.
> Allerdings kann der Autor auch die Kunden fragen oder es ihnen abkaufen.
> Denn die Kunden dürfen ja die Software weitergeben.

Wie gesagt, bei (dem Verkäufer gegenüber) loyalen Kunden könnte der
ursprüngliche Autor da wirklich außen vor bleiben und keine Handhabe
erlangen.

Ich bin zwar einerseits ein Freund von maximal liberalen Lizenzen, kann
aber den Wunsch verstehen, dass Autoren eine "ich will aber mein Recht
auf alle Verbesserungen sichern"-Klausel in ihrer Lizenz haben wollen.

Ob oder wie man das formulieren kann, dass sicherlich keine Bring-Schuld
gemeint ist und die Freiheit des einzelnen nicht beschränkt werden soll,
steht auf einem anderen Blatt. Aber es wäre interessant, mit welcher
Share-Alike-Lizenz sich so etwas darstellen lässt.

Gruß,
Bernd

-------------- nächster Teil --------------
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