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RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Fr Nov 23 11:14:09 UTC 2012


Am 23.11.2012 09:49, schrieb Volker Grabsch:

> Denn dass die Gewährleistung nicht so einfach erlischt, ist doch
> eigentlich klar. Aber die Gewährleistung hat doch einen viel,
> viel kürzeren Zeitraum als die Garantie.
>
War das ironisch gemeint?

Schau 'mal:

§ 438 Absatz 1 Ziffer 3 BGB

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html

§ 475 BGB

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475.html

§ 309 Ziffer 8 BGB

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html

Und zur Abrundung: $ 476 BGB

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__476.html

> Die Verwirrung wird dadurch perfekt, dass die Zwischenüberschrift
> "Ärger mit der Garantie" suggeriert, dass es in dem Abschnitt um
> die Garantie gehe, obwohl es eigentlich um die Gewährleistung geht.
>

Ja, beides sollte man auseinander halten (Was aber selbst
Händlermitarbeiter nicht immer schaffen (wollen).)

Gruß
Michael




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