TAZ zu Free Your Android

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
So Nov 25 13:28:10 UTC 2012


RA Stehmann schrieb:
> Am 23.11.2012 09:49, schrieb Volker Grabsch:
> 
> > Denn dass die Gewährleistung nicht so einfach erlischt, ist doch
> > eigentlich klar. Aber die Gewährleistung hat doch einen viel,
> > viel kürzeren Zeitraum als die Garantie.
> >
> War das ironisch gemeint?
[...]

Danke für die Hinweise. Das war mir in der Tat nicht klar,
wie groß der Bereich ist, den die Gewährleistung umfasst.

Daher finde ich es aber umso wichtiger, dass aufklärerisch
arbeitende Artikel darauf eingehen, und nicht einfach nur
von Gewährleistung reden. Da fragt man sich als einfacher
Leser doch zwangsläufig, was denn nun mit der Garantie ist
und ob der Artikel da irgendwas "verschweigt".

> > Die Verwirrung wird dadurch perfekt, dass die Zwischenüberschrift
> > "Ärger mit der Garantie" suggeriert, dass es in dem Abschnitt um
> > die Garantie gehe, obwohl es eigentlich um die Gewährleistung geht.
> 
> Ja, beides sollte man auseinander halten (Was aber selbst
> Händlermitarbeiter nicht immer schaffen (wollen).)

Das ist ein weiteres wichtiges Gegenargument, auf das man
eingehen sollte. Denn für den Normalkunden, der ein freies
Android einfach mal ausprobieren will, kann das schon als
Einschränkung empfunden werden, wenn sich dieser im Schadensfall
erst einmal mit dem Händler über Gewährleistung vs. Garantie
streiten müsste.

Aber diese Form der Diskriminierung von Freier Software erleben
wir ja leider auch in anderen Bereichen (z.B. Laptops). Oder
hat sich das inzwischen gebessert? Ich meine, das Aufspielen
eines anderen Betriebssystems wurde einige Zeit lang mit dem
Herumschrauben an versiegelten Hardware-Elementen gleichgesetzt,
oder täusche ich mich da?


Gruß
Volker

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Volker Grabsch
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