Lenovo-Windows-Refund, neues Anschreiben

Johannes Näder johannesnaeder at gawab.com
Do Sep 24 11:21:51 UTC 2009


Hallo Matthias & alle,

untenstehendes Schreiben an Lenovo soll heute, spätestens morgen rausgehen. 
Ich hoffe, darin alle relevanten Punkt für ein letztes "freundliches" 
Schreiben angesprochen zu haben.

Mir stellt sich die Frage, ob ich die Windows-Lizenz noch einmal beilegen 
soll, um den Rückgabe-Anspruch zu unterstreichen? Nicht, dass sie diesmal 
_nicht_ zurückkommt...

Der Text kann natürlich auch ins Wiki.

Beste Grüße
Johannes

+ + + + +

Rückgabe einer Windows-Lizenz
	
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 15. September 2009 möchte ich Ihnen 
mitteilen, dass ich mit Ihrer Aussage, Windows XP stelle „einen integralen 
Bestandteil […] der jeweiligen Lenovo Maschine dar“, nicht übereinstimme. 
Wieso dies nicht zutrifft, habe ich bereits in meinem letzten Schreiben vom 5. 
September 2009 dargelegt:

- Windows-Lizenzen werden auch einzeln verkauft, eine Bindung von Software an 
ein bestimmtes Hardware-Gerät (OEM-Vertrag) ist nach deutschem Recht nicht 
zulässig. [1]
- Das betreffende Notebook lässt sich auch mit anderen, einzeln erhältlichen 
Betriebssystemen (u.a. Ubuntu) produktiv betreiben. Insbesondere Ihre Produkte 
laufen mit Ubuntu (mit sehr wenigen Ausnahmen) ganz hervorragend.
- Jedoch lässt sich das vorliegende Notebook nicht ohne Windows-Lizenz oder 
ganz ohne Betriebssystem erwerben.

Bitte teilen Sie mir mit, worauf Sie Ihre Ansicht angesichts dieser Faktenlage 
begründen.

Außerdem interessiert mich sehr, warum Ihre Notebooks und Netbooks von Haus 
aus nur mit vorinstalliertem Microsoft-Betriebssystem vertrieben werden. Ihnen 
ist ja sicherlich bekannt, dass gerade Lenovo-Produkte aufgrund der guten 
Verarbeitung und Kompatibilität der Komponenten von Linux-Nutzern bevorzugt 
gekauft werden, und dass diese Nutzer keine Verwendung für ein 
vorinstalliertes Windows haben. Für sie wäre es vorteilhaft, entweder Lenovo-
Maschinen ohne Betriebssystem kaufen zu können oder aber solche, bei denen 
Windows zwar vorinstalliert ist, sich aber nur mit einer separat zu 
erwerbenden Lizenz aktivieren lässt und genauso gut ohne Kostenaufwand 
gelöscht und durch ein leistungsfähiges Konkurrenzprodukt ersetzt werden kann.
Wieso ist eine solche Vertriebspolitik nicht möglich oder nicht in Ihrem 
Sinne? Immerhin würde sie einen großen Schritt weg von der Diskriminierung von 
Nicht-Windows-Nutzern, mithin einen großen Schritt in die Richtung größerer 
Kundenfreundlichkeit bedeuten.

Meine Bitte um die Rücknahme der Windows-Lizenz und die entsprechende 
Kostenerstattung möchte ich hiermit erneuern.

Mit freundlichen Grüßen

[1] Vgl. dazu das Urteil des BGH I ZR 244/97 vom 6. Juli 2000 
(http://tiny.cc/IZR24497 sowie http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm).



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