Lenovo-Windows-Refund, neues Anschreiben
Werner Koch
wk at gnupg.org
Do Sep 24 12:34:08 UTC 2009
Rückgabe con Continental-Reifen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 0. September 2009 möchte ich Ihnen
mitteilen, dass ich mit Ihrer Aussage, Continental-Reifen stellen "einen
integralen Bestandteil des jeweiligen Volkswagen Fahrzeugs dar", nicht
übereinstimme:
- Reifen werden auch einzeln verkauft. Die Bindung von Reifen an ein
bestimmtes Fahrzeugfabrikat ist nach deutschen Recht nicht zulässig.
- Das betreffende Fahrzeug lässt sich auch mit anderen, einzeln
erhältlichen Reifen (z.B. Pirelli) gut fahren. Insbesondere ihre
Fahrzeuge laufen auf Pirelli ganz hervorragend.
- Jedoch lässt sich das vorliegende Fahrzeug nicht ohne
Continental-Reifen oder ganz ohne Reifen erwerben.
Meine Bitte um Rücknahme der Continental-Reifen und die entsprechende
Kostenerstattung möchte ich hiermit erneuern.
SCNR,
Werner
--
Die Gedanken sind frei. Auschnahme regelt ein Bundeschgesetz.
Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de