"freie Software" & "Open Source" @ Bundestagswahlprogramme der Parteien

walter harms wharms at bfs.de
Mo Aug 31 16:45:09 UTC 2009



Volker Grabsch schrieb:
> micu <micuintus at gmx.de> schrieb:
>> Am Sonntag, 30. August 2009 16:36:40 schrieb Volker Grabsch:
>>> Ich finde es übrigens sehr sinnvoll, dass das Urheberrecht vererbt wird.
>> Wieso, wenn ich mal ganz doof fragen darf?
> 
> Mir ging es einfach um die Sache mit dem "Mordmotiv". Nur, weil
> ein Urheber stirbt, sollten dessen Werke nicht gleich gemeinfrei
> werden.
> 
> Oder andersrum: Wieso sollte der "körperliche Zustand" überhaupt
> einen Einfluss auf die Urheberrechte haben? Das erscheint mir
> hinein konstruiert. Warum sollte man sich an dem Tod des Autors
> richten. Sich nach dem Erschaffungs-Zeitpunkt des Werkes zu
> richten erscheint mir viel einfacher und naheliegender.
> 

Wann ist der "Erschaffungs-Zeitpunkt" ? (z.B. Bücher: Erste Auflage ?,
nach Abgabe beim Verlag ?)
Lieber die Diskussion vermeiden und "Tod" hinschrieben.



> Bei einem verbundenen Werk macht das die Sache zudem nochmals
> komplizierter. Was machst du, wenn es vier Autoren gibt, von
> denen zwei plötzlich in einem Unfall gestorben sind? Erlischt
> dann deren Urheberrecht und die anderen beiden Autoren kriegen
> alles?

> Noch anders gesagt: Das Erbrecht kümmert sich doch bereits um
> die Angelegenheiten von Toten. Warum sollte das Urheberrecht
> in dieser Hinsicht eine Extrawurst braten? Das macht die Rechts-
> lage nur unnötig kompliziert, ohne wirklichen Nutzen.
> 
>> Wenn mein Vater einen Hit schreibt 
>> darf ich als sein Kind auch Jahre nach seinem Tod davon zehren, wenn er z.B. 
>> ein erfolgreicher Anwalt ist nicht?


"Sie leben von den Toten ... " :) da gibt es einige Erben


> 
> Bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen.
> 
> Ein großartiges Kunstwerk wird (leider) nicht nach Stundenlohn
> verrechnet, sondern die Leistung wird im Voraus erbracht, und
> hoffentlich in den nachfolgenden Jahren durch Lizenzeinnahmen
> vergütet. Wenn der Vater bzw. die Mutter schon nicht die Früchte
> ihrer Arbeit genießen können (wegen vorzeitigem Ablebens), dann
> doch wenigstens ihre Kinder. Ich sehe da kein moralisches Problem.
> 
> Und selbst wenn das Kunstwerk nicht durch Lizenzeinnahmen finanziert
> wird, also z.B. unter einer freien Lizenz steht, dann ist die
> Wirksamkeit der freien Lizenz über den Tod hinaus doch umso
> wünschenswerter!
> 
ich denke hier kommen wir der Sachen näher, sicherlich hat keiner ein Problem
mit der Lizensierung per se, aber mit dem Missbrauch.
Wenn ich den Aschenbecher in einem Auto Lizenzrechlich schütze um den Import zu verhinden,
ist das Missbrauch.
Wenn ein Künstler nach Jahren der Arbeit auch etwas von seinem Kunstwerk haben möchte, ist das
etwas anderes. Leider ist "gesunder Menschenverstand" nicht so recht gerichtsfest.

Und hat schon mal jemand daran gedacht eine Art Ablaufdatum einzubauen ?
So weit ich weis gibt es das in den USA, damit ist die Registrierung billiger muss aber
nach X Jahren wiederholt werden. Das wäre doch was für sammelfreudige Politiker.
Man lässt sein Werk registieren, bekommt eine "Lizenz" und muss diese nach X Jahren erneuern
wenn nicht wird das Werk "gemeinfrei" und erledigt. Ob der Lizenzinhaber nun eine Gemeinschaft
oder ein einzelner ist, ist dabei egal. Der Aufwand hält sich in Grenzen und wenn digital kann
es sogar die Deutsche Bibliothek entlasten.
(Ein bischen wie bei dem anderen ungeliebten Thema: Patente)

Den Anschluß ans Urheberrecht muß man noch diskutieren aber die Verwertungsseite wäre geklärt.

re,
 wh







Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de