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Puck.152 puck.152 at dietpunk.com
Mo Aug 31 17:53:16 UTC 2009


Zumindest das Bundesverfasungsgericht war der Meinung, dass das  
Urheberrecht Tod des Künstlers +70 Jahre mit dem  
Urheberpersönlichkeitsrecht begründet ist. Solange der lebende  
Künstler noch im aktiven Gedächtnis der (nicht näher klassifizierten)  
Bevölkerung ist oder sein kann sollte sein Andenken auch im Schutz  
seiner Werke gewahrt werden.

Dass faktisch die Erben oder sonstige Rechteinhaber profitieren ist  
etwas ganz anderes und scheint die grundsätzliche Begründung für ein  
Urheberrecht in eine rein finanzielle zu wandeln. Dies wäre aber ein  
Standpunkt der IMHO so nicht haltbar ist.

Am 31.08.2009 um 18:45 schrieb walter harms:

>
>
> Volker Grabsch schrieb:
>> micu <micuintus at gmx.de> schrieb:
>>> Am Sonntag, 30. August 2009 16:36:40 schrieb Volker Grabsch:
>>>> Ich finde es übrigens sehr sinnvoll, dass das Urheberrecht  
>>>> vererbt wird.
>>> Wieso, wenn ich mal ganz doof fragen darf?
>>
>> Mir ging es einfach um die Sache mit dem "Mordmotiv". Nur, weil
>> ein Urheber stirbt, sollten dessen Werke nicht gleich gemeinfrei
>> werden.
>>
>> Oder andersrum: Wieso sollte der "körperliche Zustand" überhaupt
>> einen Einfluss auf die Urheberrechte haben? Das erscheint mir
>> hinein konstruiert. Warum sollte man sich an dem Tod des Autors
>> richten. Sich nach dem Erschaffungs-Zeitpunkt des Werkes zu
>> richten erscheint mir viel einfacher und naheliegender.
>>
>
> Wann ist der "Erschaffungs-Zeitpunkt" ? (z.B. Bücher: Erste Auflage ?,
> nach Abgabe beim Verlag ?)
> Lieber die Diskussion vermeiden und "Tod" hinschrieben.
>>> […]
> "Sie leben von den Toten ... " :) da gibt es einige Erben
>
>
>>
>> Bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen.
>>
>> Ein großartiges Kunstwerk wird (leider) nicht nach Stundenlohn
>> verrechnet, sondern die Leistung wird im Voraus erbracht, und
>> hoffentlich in den nachfolgenden Jahren durch Lizenzeinnahmen
>> vergütet. Wenn der Vater bzw. die Mutter schon nicht die Früchte
>> ihrer Arbeit genießen können (wegen vorzeitigem Ablebens), dann
>> doch wenigstens ihre Kinder. Ich sehe da kein moralisches Problem.
>>
>> Und selbst wenn das Kunstwerk nicht durch Lizenzeinnahmen finanziert
>> wird, also z.B. unter einer freien Lizenz steht, dann ist die
>> Wirksamkeit der freien Lizenz über den Tod hinaus doch umso
>> wünschenswerter!
>>
> ich denke hier kommen wir der Sachen näher, sicherlich hat keiner  
> ein Problem
> mit der Lizensierung per se, aber mit dem Missbrauch.
> Wenn ich den Aschenbecher in einem Auto Lizenzrechlich schütze um  
> den Import zu verhinden,
> ist das Missbrauch.
> Wenn ein Künstler nach Jahren der Arbeit auch etwas von seinem  
> Kunstwerk haben möchte, ist das
> etwas anderes. Leider ist "gesunder Menschenverstand" nicht so recht  
> gerichtsfest.
[…]

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