[Fwd: [Berlin] Website für freies Lizenzieren von Nicht-Software Werken]

Matthias Kirschner mk at fsfe.org
Mi Mär 19 14:53:33 UTC 2008


Hallo Robert,

* Robert Schuster <theBohemian at gmx.net> [2008-03-19 14:58:47 +0100]:

> Matthias Kirschner schrieb:
> > Und warum sollte ein Band die ihre Lieder unter eine CC-NC-ND nicht
> > unter freier Kultur laufen? Ich kann die Muisk hören, ich kann sie mit
> > Freunden hören, ich kann sie weitergeben. Nimmt es dir als "Benutzer"
> > Freiheit, dass du nicht die E-Gitarrenspur rausnehmen kannst und danach
> > weitergeben? Oder nimmt es dir als "Benutzer" deine Freiheit (im
> > Verhältnis zu der Freiheit des Autors), wenn du das Lied nicht auf deine
> > mit Werbung vollgepflasterte Webseite stellen darfst???
>
> *-NC und *-ND Sachen nehmen wir zB. in SuperTuxKart nicht auf. Hilft uns
> nix, wenn wir die Sachen zwar auf die Website packen könnten, dann aber
> später Fedora und Debian ihre Pakete zB. ohne Musik ausliefern ...
> 
> Von daher können von mir aus *-NC Sachen unter kostenloser/gratis Kultur
> laufen, aber nicht unter freier.

Wenn du etwas in Software integrieren willst, dann ist es ja wieder ein
funktionales Werk. Bei funktionalen Werken sind NC und ND klar unfrei.

Doch nicht jedes Werk ist ein funktionales Werk und nicht nur
funktionale Werke sind Kultur. Deshalb bin ich der Ansicht, dass auch
manche Werke unter einer Lizenz, welche keine Modifikation oder auch
keine kommerzielle Nutzung erlauben, unter freie Kultur gefasst werden
können. 

(Nebenbei, sprach ich oben auch von "Benutzern", wohingegen du bei
obigem Beispiel selbst Autor/Künstler eines Werkes wirst. Bei Freier
Softwarer geht es ja auch mehr um die Freiheit des _Benutzers_ als die
Freiheit des Autors.)

Noch ein paar Anmerkungen:

Wenn ich z.B. eine schöne Geschichte schreibe und sie unter eine
"wörtliches Kopieren" / "ND" Lizenz stelle. Der Leser, kann sich die
Geschichte auch umschreiben und den coolen Namen Spider Jerusalem
überall in Kübelböck umändern. Nur darf er es danach so nicht weiter
verbreiten.  Warum sollte das nicht legitim sein? Ich will nicht, dass
meine coole Hauptperson Kübelböck heißt. Und was hätte es mit freier
Kultur zu tun, dass jemand den Namen meiner Hauptperson umändern darf?

Oder ich habe einen Anti-Kriegs-Film gedreht und jemand ändert einfach
den Schluss und auf einmal wird mit dem Film der Krieg verherrlicht. 

Oder ich habe mit meiner Band einen Song gemacht gegen Rassismus, jemand
ersetzt die Tonspur mit gewaltverherrlichendem Text. 

Wird derjenige der meine Text hört, dadurch in seiner Freiheit
beeinträchtigt, wenn es nicht erlaubt ist, den Film oder das Lied zu
ändern? Ist der Einschnitt so groß, dass es gerechtfertigt wäre von den
Autoren zu fordern, dass ihre veränderbar sein sollen? (Bei funktionalen
Werken fordere ich das von den Autoren.)

Viele Grüße,
Matthias





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