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Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mi Apr 3 13:46:28 UTC 2024


Hallo,

Am 03.04.24 um 13:31 schrieb Roland Miyamoto:
> 
> 
> On 03/04/2024 12:15, Dominik George wrote:
>> Heißt das, dass eure Kinder keine Freunde mit proprietären Geräten haben
>> dürfen?
> 
> Freunde dürfen selbstverständlich in unsere Wohnung.
> Es war die Rede von proprietären *Geräten* (mit Mikrofon und/oder Kamera),
> die müssen draußen bleiben.
> Dafür gibt es eine Ablage außerhalb der Wohnungstür.
> 
findet ich eine interessante Lösung, bei der mir zwei Punkte 
klärungsbedürftig erscheinen:

1. Gibt es in der Ablage technische Schutzmaßnahmen, die sicherstellen, 
dass nur der oder die Besuchende Zugang zum Gerät hat.

Ich würde mein Mobilgerät nicht unbeaufsichtigt liegen lassen, da 
physischer Zugriff auf ein Gerät immer eine Gefahrenquelle für die 
IT-Sicherheit darstellt. (Ok, auch ich bin manchmal ein wenig paranoid ;) ).

2. Bedauerlicherweise nutzen manche Eltern den technischen Fortschritt 
zur Überwachung ihrer Kinder. Die Berechtigung hierzu leiten sie aus der 
Personensorgeverpflichtung und dem elterlichen Erziehungsrecht ab.

Wie man das pädagogisch oder von der dazu berufenen Stelle 
gegebenenfalls auch rechtlich zu bewerten ist, mag zunächst dahinstehen 
(IMO widerspricht es u. U. dem vorrangigen Erziehungsziel zur Mündigkeit).

Sind solche Eltern darüber informiert, dass ihre Abkömmlinge zeitweise 
ihrer Überwachungsmöglichkeit entzogen sind?

Gruß
Michael
-------------- nächster Teil --------------
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