CRA trifft mindestens Kleinunternehmen aber auch mehr (war: Cyber Resilience Act und andere EU-Gesetzgebungsverfahren)

Ilu ilu at fsfe.org
Sa Nov 18 20:22:22 UTC 2023


 > CRA verbietet nicht die Nutzung, sondern den Haftungsausschluss.

PLD wird den Haftungsausschluss verbieten. CRA regelt erstmal die (einen 
Teil der) Sorgfaltsanforderungen.

Das spezielle Problem bei Freier Software ist, dass die Berechtigten der 
Haftung in keiner Weise eingeschränkt sind. Jeder, der die Software 
runterlädt und im Rahmen der Lizenz benutzt, kann im Fall des Falles 
Haftung verlangen. Insofern ist da schon ein Zusammenhang mit Lizenzrecht.

Und da die freien Lizenzen auch sachlich uferlos sind (keine 
Einschränkung auf bestimmte Verwendungszwecke) ist die daraus 
resultierende uferlose Haftung ein massives Problem.

Proprietäre Software hat dieses Problem nicht, da wird nur gegenüber den 
eigenen Kunden gehaftet. Und der Verwendungszweck wird vertraglich geklärt.


Am 18.11.23 um 18:24 schrieb Dominik George:
> Hi,
> 
>> Nun ja - "to the extent permitted by applicable law" ist dann auch nach wie vor auch der kommerzielle Einsatz; der ist ja nicht gesetzlich verboten [...]
> 
> Es geht ja nicht um die Nutzung, sondern um die Haftung.
> 
> CRA verbietet nicht die Nutzung, sondern den Haftungsausschluss.
> 
> Damit ist "without warranty, to the extent permitted by applicable law" vollkommen korrekt und anwendbar: Bei kommerzieller Nutzung darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden.
> 
> Worauf du hinauswillst ist, glaube ich, dass dann eben in der Lizenz zusätzlich geregelt sein sollte, dass eine kommerzielle Nutzung ohne Wartungsvertrag ausgeschlossen ist.
> 
> Das sehe ich nicht so – es ist nicht Aufgabe des Urhebers, und auch nicht des Urheber*rechts*, sich mit anderen Rechtsbereichen auseinanderzusetzen oder zu überlegen, wer wo die Software einsetzen darf.
> 
> Stattdessen sollte das CRA die Verantwortung zum Nutzer verschieben: Wenn ich Software kommerziell nutzen will, brauche ich eben nicht nur eine Lizenz, sondern auch einen Wartungsvertrag oder muss erklären, die Haftung selber zu übernehmen.
> 
> M.M.n. spielt bei nichts davon der Urheber oder die Lizenz eine Rolle. Nur, wenn ich eben will, dass mein Code in der EU kommerziell genutzt werden darf, dann muss ich eben zusätzlich zur Lizenz auch einen Wartungsvertrag anbieten. Muss ich aber nicht. So würde ich mir das wünschen.
> 
> -nik


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