Re: CRA trifft mindestens Kleinunternehmen aber auch mehr (war: Cyber Resilience Act und andere EU-Gesetzgebungsverfahren)

Dominik George nik at velocitux.com
Sa Nov 18 17:24:19 UTC 2023


Hi,

> Nun ja - "to the extent permitted by applicable law" ist dann auch nach wie vor auch der kommerzielle Einsatz; der ist ja nicht gesetzlich verboten [...]

Es geht ja nicht um die Nutzung, sondern um die Haftung.

CRA verbietet nicht die Nutzung, sondern den Haftungsausschluss.

Damit ist "without warranty, to the extent permitted by applicable law" vollkommen korrekt und anwendbar: Bei kommerzieller Nutzung darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden.

Worauf du hinauswillst ist, glaube ich, dass dann eben in der Lizenz zusätzlich geregelt sein sollte, dass eine kommerzielle Nutzung ohne Wartungsvertrag ausgeschlossen ist.

Das sehe ich nicht so – es ist nicht Aufgabe des Urhebers, und auch nicht des Urheber*rechts*, sich mit anderen Rechtsbereichen auseinanderzusetzen oder zu überlegen, wer wo die Software einsetzen darf.

Stattdessen sollte das CRA die Verantwortung zum Nutzer verschieben: Wenn ich Software kommerziell nutzen will, brauche ich eben nicht nur eine Lizenz, sondern auch einen Wartungsvertrag oder muss erklären, die Haftung selber zu übernehmen.

M.M.n. spielt bei nichts davon der Urheber oder die Lizenz eine Rolle. Nur, wenn ich eben will, dass mein Code in der EU kommerziell genutzt werden darf, dann muss ich eben zusätzlich zur Lizenz auch einen Wartungsvertrag anbieten. Muss ich aber nicht. So würde ich mir das wünschen.

-nik
-- 
Dominik George
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