CRA trifft mindestens Kleinunternehmen aber auch mehr (war: Cyber Resilience Act und andere EU-Gesetzgebungsverfahren)

Uwe Altmann ooo at altsys.de
Fr Nov 17 12:08:01 UTC 2023


Hi

Mal 'ne "blöde" Frage:

Am 17.11.23 um 11:50 schrieb Bernhard E. Reiter:
> Und ein Problem ist prinzipiell, Michael hat mehrmals darauf hingewiesen: Der
> Einsatzzweck einer Software (gerade einer Freien Software) kann nicht durch
> den Entwickelnden bestimmt oder auch nur vorhergesehen werden.

Es gibt durchaus Lizenzen, die den Einsatzzweck einschränken (creative 
commons "NC" z.B.) - wenngleich dann wohl nicht mehr von "freier Software" 
in engerem Sinne geredet werden kann.

Aber was hält den Entwickler freier Software davon ab, in der Lizenz 
sinngemäß festzulegen, dass innerhalb der EU der kommerzielle Einsatz der 
Software nur gestattet ist, wenn der Einsetzende in die Haftungsrisiken, 
die sich daraus ergeben, vollumfänglich eintritt?

Nur mal so - als Plan B  vielleicht ;-)
-- 
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Altmann



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