Ethische Lizenz, war: NC-Lizenzen

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Do Jul 22 20:17:38 UTC 2021


Hallo,

dies ist wirklich ein altes Thema.

Wenn irgendetwas überall auf der Welt strafbar ist und der Täter oder
die Täterin dennoch zur Tat schreitet, wird sie die (zusätzliche)
Strafbarkeit eines Lizenzverstoßes wohl kaum aufhalten.

Dann ist eine entsprechende Einschränkung der Lizenz als präventive
Maßnahme sinnlos und bloße "Symbolpolitik".

Wenn etwas nur in einigen Ländern strafbar ist, würden die Entwickler
mit einer entsprechenden Einschränkung versuchen, die Wertvorstellungen
ihres Landes oder ihrer Länder, die den jeweiligen Strafvorschriften
zugrundeliegen, weltweit durchzusetzen.

Das mag man einerseits Chauvinismus nennen.

Andererseits  ist es auch ein sehr ambitioniertes Unterfangen, denn der
Verfolgungseifer der Behörden und Gerichte eines Landes, in dem andere
Wertvorstellungen herrschen, sodass es dort eine entsprechende
Strafvorschrift nicht gibt, in Bezug auf einen Urheberrechtsverstoß
dürfte wohl nicht wirklich hoch sein.

Insoweit erweist sich das Urheberrecht aller Wahrscheinlichkeit nach als
ein sehr stumpfes Schwert zur weltweiten Durchsetzung partikulärer
Srafvorschriften.

Auch insoweit ist dann die Charakterisierung als bloße "Symbolpolitik"
naheliegend.

Das Urheberrecht an Computerprogrammen als Zwangsmittel zur Hebung der
allgemeinen Moral und zur Durchsetzung eigener ethischer Vorstellungen
zu nutzen, erscheint mir aber nicht nur aus den genannten Gründen
sinnlos, sondern auch mit den ethischen Vorstellungen, die Freier
Software zugrunde liegen, unvereinbar.

Gruß
Michael

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