App-Zwang bei DHL?
sw at fsfe.de
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Di Okt 1 19:38:44 UTC 2019
Hallo Florian,
> ich hoffe mal, das der Bericht der Computerbild schlicht so akkurat
> wie andere Springer-Erzeugnisse, insbesondere die Bild, ist. :-)
Hoffe ich auch, aber ich bin skeptisch.
> Auf die Schnelle konnte ich zumindest in den AGB das Wort TAN gar nicht
> finden.
Verwirrenderweise heißt die TAN dort PIN, aber in Abschnitt 4, (2) steht:
"Der Kunde erhält von DHL zur Nutzung dieser Empfangsoption
über die DHL App eine personalisierte Kundenkarte mit individueller
Postnummer sowie eine oder mehrere – ggf. zeitlich oder auf bestimmte
Sendungen beschränkt gültigen – Geheimzahl(en) (Abholcode oder PIN)
als Empfangsberechtigungsnachweis bei der Abholung an der
Packstation."
Quelle: https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-empfangsoptionen-102019.pdf
Viele Grüße
Stephan
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