Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen Ausschreibungen

Christian Imhorst christian.imhorst at fsfe.org
Mi Feb 27 07:40:27 UTC 2019


Hallo zusammen,

die Bundesregierung hat gestern auf eine Anfrage zur "Verhinderung von 
digitalen Monopolen durch verstärkte Nutzung freier Software" 
geantwortet:

Eine Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen 
Ausschreibungen ist laut Bundesregierung vergaberechtlich nicht 
zulässig. Um den Zugang von Open-Source-Anbietern zu erleichtern, werde 
bei der Entwicklung der IT-Landschaft darauf geachtet, dass IT-Systeme 
anhand offener Schnittstellen beschafft und entwickelt werden, schreibt 
die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7845) auf eine Kleine Anfrage 
der Fraktion Die Linke (19/7130). Ob Hersteller von Open Source Software 
den Zuschlag bekommen oder nicht, hänge davon ab, ob die angebotenen 
Produkte und Dienstleistungen "hinsichtlich Funktionalitäten, 
IT-Sicherheit, Interoperabilität, Usability, Realisierungs-, 
Ausbildungs- sowie Pflegeaufwand den Anforderungen entsprechen und 
wirtschaftlich sind".

https://www.bundestag.de/presse/hib/597848-597848

Viele Grüße
Christian



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