Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen Ausschreibungen
Christian Imhorst
christian.imhorst at fsfe.org
Mi Feb 27 07:40:27 UTC 2019
Hallo zusammen,
die Bundesregierung hat gestern auf eine Anfrage zur "Verhinderung von
digitalen Monopolen durch verstärkte Nutzung freier Software"
geantwortet:
Eine Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen
Ausschreibungen ist laut Bundesregierung vergaberechtlich nicht
zulässig. Um den Zugang von Open-Source-Anbietern zu erleichtern, werde
bei der Entwicklung der IT-Landschaft darauf geachtet, dass IT-Systeme
anhand offener Schnittstellen beschafft und entwickelt werden, schreibt
die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7845) auf eine Kleine Anfrage
der Fraktion Die Linke (19/7130). Ob Hersteller von Open Source Software
den Zuschlag bekommen oder nicht, hänge davon ab, ob die angebotenen
Produkte und Dienstleistungen "hinsichtlich Funktionalitäten,
IT-Sicherheit, Interoperabilität, Usability, Realisierungs-,
Ausbildungs- sowie Pflegeaufwand den Anforderungen entsprechen und
wirtschaftlich sind".
https://www.bundestag.de/presse/hib/597848-597848
Viele Grüße
Christian
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