Re: Volksverschlüsselung und "Open Source"

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Fr Jul 1 08:41:51 UTC 2016


> Da habe ich eine andere Ansicht:

Dieser stimme ich im wesentlichen zu.

> "Open Source" in der Hauptdefinition bezeichnet exakt die gleiche
> Menge an Software-Produkten, welche auch mit "Freie  Software"
> bezeichnet wird.

Ich würde nicht auf die Produkte, sondern in erster Linie auf die
Lizenzen abstellen (nun ja, ich bin Jurist). Freie Software oder Open
Source Software beschreibt rechtliche Eigenschaften eines Produkts,
nämlich Inhalte der Lizenz, unter der es verbreitet wird.

Dies ist z.B. für Vergabeverfahren interessant.

Aus den genannten Gründen vergibt die OSI ja auch ein "Gütesiegel" für
Lizenzen und nicht für Produkte. Auch die DFSG beschreiben Anforderungen
an Lizenzen, daher gibt es auch einen Katalog an Beispiellizenzen, die
die DFSG erfüllen.

Produkte wiederum können auch dual- oder multilizenziert sein.

Gegen die gelegentliche Verwendung des Begriffs Open Source gibt es von
meiner Seite keine Einwände, wenn er dazu dient, das Gemeinte für den
Empfänger verständlich auszudrücken.

Daher habe ich auch keine Einwände, wenn eine Veranstaltung (pars pro
toto) "Linux im Alltag" genannt wird, obwohl sie in korrekter Diktion
"Freie Software im Alltag" genannt werden müsste, weil letztere
Bezeichnung für eine Großteil der Adressaten (noch) unverständlich wäre.

Gruß
Michael



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