Copyright schützt Betrüger

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Fr Sep 25 08:06:12 UTC 2015


Hallo,

"Wie das Immaterialgüterrecht Anreize zum Anschwindeln setzt" ist der
Titel eines interessanten Artikels von Peter Mühlbauer in Telepolis.

http://www.heise.de/tp/artikel/46/46093/1.html

"Volkswagen’s Diesel Fraud Makes Critic of Secret Code a Prophet" titelt
die New York Times:

http://www.nytimes.com/2015/09/23/nyregion/volkswagens-diesel-fraud-makes-critic-of-secret-code-a-prophet.html

Dies wirft nicht nur das große Thema Freie Software in eingebetteten
Geräten auf.

Sondern lenkt auch die Aufmerksamkeit auf das "right to study". Es wird
deutlich, dass dieses nicht nur eine (notwendige) Vorstufe zum "right to
improve" ist, sondern eine ganz eigenständige Bedeutung hat.

Es gibt schwindelerregende Zahlen, wieviele Codezeilen in aktuellen
Mittel- und Oberklassefahrzeugen implementiert sind. Das macht das
sinnerfassende Studium des (Quell-)Codes sicherlich nicht leicht.

Auch müssen sich die Befürworter Freier Software mit Sicherheitsbedenken
auseinandersetzen, die man nicht mit leichter Hand abtun kann, auch wenn
manche geäußerte Bedenken aufgrund der neuen Erkenntnisse wie Realsatire
wirken.

Der aktuelle Fall scheint mir ein guter Anlass zu sein, nochmals
ernsthaft über Freie Software in Computern nachzudenken, die nicht im
Blickfeld sind, aber doch immer mehr unsern Alltag beherrschen. Ein
Fehler im in der Software des Bremssystems eines Kraftfahrzeuges kann
auch einem Fußgänger Schaden zufügen. Wir sind also alle betroffen.

Gruß
Michael





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