Idee: Entwicklung eines Betriebssystem füreuropäischen Verwaltungen

Michael Kesper mkesper at fsfe.org
Mi Dez 17 13:53:05 UTC 2014


Hallo "BBiwy",

Am 17.12.2014 um 14:30 schrieb BBiwy:
> Hallo Michael,
>
> Am 17.12.2014 um 09:39 schrieb RA Stehmann:
>> [...]
>>> Als Kompromiss kann man den Quelltext unter freier Software stellen,
>>> jedoch wird dieser nur den Dienstleistern/Auftraggebern ausgehändigt.
>>> Denn was nützt mir ein Betriebssystem, dessen Quelltext allgemein
>>> verfügbar ist und somit Angriffsmöglichkeiten ausprobiert werden
>>> können, wo es doch ein Hochsicherheitssystem sein soll.
>> [...]
>> Abgesehen davon widerspricht das dem Freiheitsgedanken Freier Software
>> und ist auf dieser Liste eher OT. Jeder soll den Quelltext studieren
>> dürfen. Das dient der Volksbildung.
>> [...]
>
> So weit so gut.
>
> LiMux ist freie Software [1], unterliegt also auch der GPL. D. h. der
> Quelltext/die Software ist zu veröffentlichen. Nun, wenn der Quelltext/die
> Software der Öffentlichkeit gegeben werden muss, wieso ist dann der
> Quelltext/die Software nicht öffentlich (und damit eigentlich keine freie
> Software, die es aber laut Lizenz ist)?!
>
> Weiter gedacht, aus welchem Grund muss ein Auftraggeber (hier: München bzw.
> die öffentliche Verwaltung allgemein) seinen (oder ihren) Quelltext, denn
> er(/sie) laut (fiktiver) Ausschreibung erhält, z. B. im Internet, damit auch
> Jeder darauf zugreifen kann, veröffentlichen?
>
> Und: Aus welchem Grund kann ich nicht nur den Quelltext zwischen den
> Auftraggeber und Auftragnehmer (oder in späteren Verlauf demjenigen der die
> Software wartet, aber nicht der Original-Ersteller ist) freigeben lassen?

Ich verstehe weder deine Frage noch den Zusammenhang mit der Antwort von 
Michael S. und vermute, dass ich nicht der Einzige bin.
Bitte überlege nochmal, was du fragen willst und formuliere zusammenhängend.

Gruß
Michael




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