Idee: Entwicklung eines Betriebssystem füreuropäischen Verwaltungen

BBiwy mailingliste_bbiwy at yahoo.de
Mi Dez 17 13:30:28 UTC 2014


Hallo Michael,

Am 17.12.2014 um 09:39 schrieb RA Stehmann:
> [...] 
> > Als Kompromiss kann man den Quelltext unter freier Software stellen, 
> > jedoch wird dieser nur den Dienstleistern/Auftraggebern ausgehändigt. 
> > Denn was nützt mir ein Betriebssystem, dessen Quelltext allgemein 
> > verfügbar ist und somit Angriffsmöglichkeiten ausprobiert werden 
> > können, wo es doch ein Hochsicherheitssystem sein soll.
> [...]
> Abgesehen davon widerspricht das dem Freiheitsgedanken Freier Software
> und ist auf dieser Liste eher OT. Jeder soll den Quelltext studieren
> dürfen. Das dient der Volksbildung.
> [...]

So weit so gut.

LiMux ist freie Software [1], unterliegt also auch der GPL. D. h. der
Quelltext/die Software ist zu veröffentlichen. Nun, wenn der Quelltext/die
Software der Öffentlichkeit gegeben werden muss, wieso ist dann der
Quelltext/die Software nicht öffentlich (und damit eigentlich keine freie
Software, die es aber laut Lizenz ist)?!

Weiter gedacht, aus welchem Grund muss ein Auftraggeber (hier: München bzw.
die öffentliche Verwaltung allgemein) seinen (oder ihren) Quelltext, denn
er(/sie) laut (fiktiver) Ausschreibung erhält, z. B. im Internet, damit auch
Jeder darauf zugreifen kann, veröffentlichen?

Und: Aus welchem Grund kann ich nicht nur den Quelltext zwischen den
Auftraggeber und Auftragnehmer (oder in späteren Verlauf demjenigen der die
Software wartet, aber nicht der Original-Ersteller ist) freigeben lassen?

Gerne kann man die Antwort auch in einem neuen Thread eröffnet werden, mir
fällt nur gerade kein optimaler Betreff dazu ein.

Gruss

BBiwy

Referenzen:
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/LiMux#Client




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