Beteiligung Minderjähriger an Freier-Software-Entwicklung

Jochen Schmitt Jochen at herr-schmitt.de
Sa Jan 26 17:36:36 UTC 2013


On Sat, Jan 26, 2013 at 03:44:03PM +0100, Martin Gollowitzer wrote:

> Ich bin davon überzeugt, dass es eine sittlich Pflicht ist, Software
> grundsätzlich unter freien Lizenzen zu veröffentlichen. Es dürfte
> allerdings schwer sein, ein Gericht zu finden, das das genauso sieht ;-)

Ich würde diese Sache etwas differenzierter sehen. Wenn man Beiträge
zu einer Software beisteuert, die man selbst kostenfrei erhalten hatt,
kann man durchaus von einer sittlichen Verpflichtung ausgehen, diese
Änderungen ebenfalls kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Bei der GPL hingegen gibt es den viralen Grundsatz, nachdem auch
eigene Programme, die Bibliotheken benutzen, die unter der GPL lizenziert
wurden, ebenfalls unter der GPL lizensiert sein müssen.

In diesen Falls sieht die Sache aus meiner Sicht wieder ganz anders
aus und die GPL verbietet es ja nicht für Software einen beliegiben
Geldbetrag zu verlangen solange dem Käufer der Software die in der GPL
beschriebenen Rechte eingeräumt werden.

mfg: Jochen Schmitt



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