Fragen für Internet Enquette - Freitag 7. September

RA Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mi Sep 5 09:25:55 UTC 2012


Am 05.09.2012 08:50, schrieb Matthias Kirschner:

> 
> - Es gibt viele Definitionen für „Offener Standard“. Welche Definition
>   beschreibt Ihrer Mei- nung nach am besten, was mit Interoperabilität
>   gemeint ist?
> 

Meine Ideen:

Die von der FSFE unterstützte Definition darlegen, Aber auch das
Europäische Interoperabiltäts-Rahmenwerk (Ich glaube hier passt der
Bindestrich, trotz des Bindungs-s ;-) ) loben.

Auf die Gefahren von FRAND hinweisen, vor allem für Freie Software.

Und schließlich bemerken, dass die Verwendung Offener Standards
beispielsweise in der öffentlichen Verwaltung wichtiger ist, als der
Wettbewerb um die beste Definition.

Gruß
Michael





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