fsfe-de Nachrichtensammlung, Band 32, Eintrag 5

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
Mi Jan 5 14:20:42 UTC 2011


Jean-Jacques Sarton schrieb:
> Volker Grabsch schrieb:
> > Was das mit der Diskussion um die Rückgabe zu tun hat: Wenn man
> > die Verdongelung der Software mit geringem Aufwand (und vorallem
> > legal) lösen kann, dann gibt es einen zweiten Weg zur Umgehung
> > der Windows-Steuer.
> 
> Die Software ist normalerweise nur auf Geräte mit der gleiche
> Hardware zu betreiben. Das entfernen der Sicherungsmaßnahmen
> würde eine illegale Veränderung der gelieferte Software bedeuten.

Illegal in welcher Hinsicht?

Klar, der Hersteller "verbietet" es, aber ist diese Klausel im
Kaufvertrag bzw. in der EULA tatsächlich rechtlich wirksam?

Es gibt Ausnahmeregelungen, in denen eine Software zum Zwecke
der Interoperabilität angepasst werden darf. Wieso findet diese
Regelung hier keine Anwendung?


Gruß
Volker

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Volker Grabsch
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