fsfe-de Nachrichtensammlung, Band 32, Eintrag 5

Jean-Jacques Sarton jj.sarton at t-online.de
Mi Jan 5 14:07:10 UTC 2011


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Hallo,
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> Message: 3
> From: Volker Grabsch <vog at notjusthosting.com>
> Subject: Re: fsfe-de Nachrichtensammlung, Band 32, Eintrag 4
> To: fsfe-de at fsfeurope.org
> Message-ID: <20110105124819.GA15566 at flap>
> Content-Type: text/plain; charset=iso-8859-1
>
> Jean-Jacques Sarton schrieb:
> >> Das Verkauf der Software ist zwar erlaubt, es gibt ein Urteil des
> >> BFVG (2000) aber er ist unbrauchbar, die Software ist auf das Gerät
> >> verdongelt.
>
> Das lässt aber einen interessanten Punkt außen vor:
>
> Wie aufwändig ist das Lösen der Verdongelung, und wie weit darf
> man dabei gehen?

> Nochmal zur Klarstellung: Es ist extrem unwahrscheinlich, dass die
> Software derart "maßgeschneidert" auf ein bestimmtes Gerät ist,
> dass sie prinzipiell nirgendwo anders laufen kann. Stattdessen ist
> die Verdongelung ein sogenanntes Anti-Feature. Sie ist ein zusätzlicher
> Aufwand der betrieben wurde, um aus einer an sich portablen Software
> eine verdongelte zu machen.
>
> Was das mit der Diskussion um die Rückgabe zu tun hat: Wenn man
> die Verdongelung der Software mit geringem Aufwand (und vorallem
> legal) lösen kann, dann gibt es einen zweiten Weg zur Umgehung
> der Windows-Steuer.

Die Software ist normalerweise nur auf Geräte mit der gleiche
Hardware zu betreiben. Das entfernen der Sicherungsmaßnahmen
würde eine illegale Veränderung der gelieferte Software bedeuten.

Grüße,

Jean-Jacques
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