fsfe-de Nachrichtensammlung, Band 32, Eintrag 4

Volker Grabsch vog at notjusthosting.com
Mi Jan 5 12:48:19 UTC 2011


Jean-Jacques Sarton schrieb:
> Das Verkauf der Software ist zwar erlaubt, es gibt ein Urteil des
> BFVG (2000) aber er ist unbrauchbar, die Software ist auf das Gerät
> verdongelt.

Das lässt aber einen interessanten Punkt außen vor:

Wie aufwändig ist das Lösen der Verdongelung, und wie weit darf
man dabei gehen?

Nochmal zur Klarstellung: Es ist extrem unwahrscheinlich, dass die
Software derart "maßgeschneidert" auf ein bestimmtes Gerät ist,
dass sie prinzipiell nirgendwo anders laufen kann. Stattdessen ist
die Verdongelung ein sogenanntes Anti-Feature. Sie ist ein zusätzlicher
Aufwand der betrieben wurde, um aus einer an sich portablen Software
eine verdongelte zu machen.

Was das mit der Diskussion um die Rückgabe zu tun hat: Wenn man
die Verdongelung der Software mit geringem Aufwand (und vorallem
legal) lösen kann, dann gibt es einen zweiten Weg zur Umgehung
der Windows-Steuer.

Man kauft das Komplett-Paket (Hardware+Software) und gibt die
Software nicht zurück, sondern löst ihre Verdongelung. Dann
verkauft man die Software weiter, zum Beispiel auf eBay. Oder
man löst die Verdongelung nicht, sondern der Käufer tut das.

Auf diese Weise ist man nicht mehr von der Gnade des Herstellers
abhängig. Jedoch ist man nun stattdessen von dem Interesse weiterer
Käufer abhängig. Außerdem ergibt sich natürlich das moralische
Dilemma, dass man zur Förderung Freier Software anderen Leuten
proprietäre Software verkauft und diese damit indirekt empfielt.

Ich denke jedoch nicht, dass dies der Freien-Software-Bewegung
wirklich schaden würde. Denn in dem Moment, wo der Verkauf nicht
mehr funktioniert, existiert auch das Problem nicht mehr. Will
sagen, wenn das Interesse an der proprietären Software nur noch
sehr gering ist, dann werden sich auch die Laptop-Vertreieer an
diesen veränderten Markt längst angepasst haben und Geräte ohne
Software bzw. mit vorinstallierter Freier Software anbieten.


Gruß
Volker

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Volker Grabsch
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