Frage zur Dual lizensierung von Software

micu micuintus at gmx.de
Di Okt 21 12:26:53 UTC 2008


Hi Marc,

Am Dienstag, 21. Oktober 2008 13:27:33 schrieb Marc Manthey:
> Sagen wir mal so, wenn eine Schule / Universität  oder Gemeinützige
> Organisation unsere Software nutzen will dann soll sie "frei" sein,
> also auch "unendgeltlich" in der Nutzung sein, Wenn MTV oder
> Jamba sie nutzt möchten wir partizipieren;) 
> Also möglich in irgendeiner Form ?

wie gesagt: Wenn du mit "nutzen" die bloße Anwendung der Software meinst (also 
nicht die Verbreitung abgeleiteter Versionen), so lassen sich die von dir 
genannten Bedingungen nicht mit freier Software (denn freie Software bezieht 
sich auf die 4 Freiheiten und nicht auf den Preis *g*) und auch nicht 
mit "Open Source" realiseren. Freie Software gewährt stets das Recht, die 
Software *ohne jegliche Einschränkungen* anzuwenden, sonst ist es keine freie 
Software. Das gleiche gilt auch für "Open Source Software".

Was die Verbreitung veränderter Versionen betrifft, sind gewisse 
Einschränkungen für FOSS-Lizenzen erlaubt: Z.B. eben eine solche 
Copyleft-Klausel (wie sie in allen Versionen der GPL vorhanden ist), die 
besagt, dass du abgeleitete Versionen der Software stets nur wieder als FOSS 
verbreiten darfst.

> Die Software soll auch "internet Services" über ein Netzwerk
> bereitstellen.

Dienstleistungen --- also zum Beispiel "Web Services" --- kannst du natürlich 
auch auf Basis freier Software nur (oder abhängig von gewissen Bedingungen) 
gegen Bezahlung anbieten.


Lg, micu
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