Header-only libs und LGPLv3

Bernhard Reiter reiter at fsfeurope.org
Mo Dez 29 12:55:44 UTC 2008


On Samstag, 27. Dezember 2008, list at akfoerster.de wrote:
> Am Freitag, dem 26. Dez 2008 schrieb Bernhard Reiter:
> > On Dienstag, 23. Dezember 2008, list at akfoerster.de wrote:
> > > Du scheinst mit dem Autor der Bibliothek in Kontakt zu sein.
> > > Wenn der sagt, dass es okay ist, dann ist es okay.
> > > Gegen Urheberrechtsverletzungen können nur die Urheber selber klagen,
> > > sonst niemand.
> >
> > Nein, das reicht nicht wirklich.
>
> Wer, außer dem Rechteinhaber kann denn klagen?

Ansonsten keiner, so weit ich weiss.

> Wo kein Kläger, da kein Richter.

Stimmt, aber Du kannst nicht sicher sein, dass es keinen Kläger geben wird.
Was ist, wenn die Rechte vererbt werden, oder ein Unternehmen unter die 
Verwaltung eines Insolvenzverwalters gestellt wird?

> > Selbst ein "Versprechen" hier nie juristisch tätig zu werden,
> > wäre nicht wirklich sicher.
>
> Das geht jetzt aber von einem sehr negativem Menschenbild aus.
> Wenn jemand sagt, dass es okay ist, und es sich dann doch anders überlegt,
> dann gehe ich zumindest davon aus, dass erstmal Gespräche stattfinden,
> bevor man vor Gericht zieht.

Das schriftliche Versprechen Microsofts bei Patentverletzungen Freie 
Software-Macher und Nutzer nicht zu verklagen
war laut vieler juristischer Kommentare nicht wirklich sicher. 
Den einzelnen Menschen würde ich es vielleicht glauben, aber es gibt halt 
zuviele Möglichkeiten, wie die Rechte den Besitzer wechsel könnten und dann 
ist es eben nicht mehr der Mensch, welcher das Versprechen gegeben hat.

> > Der Autor der Bibliothek kann natürlich eine weitere Erlaubnis unter
> > anderen Bedingungen erteilen. Das wäre dann eine andere Lizenz.
>
> Okay, wenn man auf Nummer Sicher gehen will, sollte man sich natürlich
> immer alles schriftlich geben lassen. Aber man kann auch nicht von einem
> Programmierer erwarten, dass er juristisch wasserdichte Lizenzen schreiben
> wird.

Deshalb nehmen ja so viele Software-Entwickler die GNU GPL oder GNU LGPL,
weil es recht gut abgesicherte Lizenzen sind. :)
Das Problem, auch eines schriftlichen Versprechens wäre halt, 
dass es der Lizenz widerspräche. Ansonsten sind schriftliche Aussagen 
natürlich immer besser, weil beweiskräftiger, denke ich.

Gruß,
Bernhard

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