[Fellowship Zurich] Bund darf keine Freie-Software weitergeben

Michel ke-mi at bluewin.ch
Mo Nov 10 15:27:42 UTC 2014


Passt eigentlich Perfekt.
Ich habs noch nicht gelesen, aber wenn da ein Beispiel am Staat 
enthalten ist könnte man das vielleicht mit einbeziehen. Wenn so ein 
Beispiel fehlt, noch besser möglicherweise könnte man eines anhand der 
Schweiz entwerfen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Copyleft-org-Was-Sie-schon-immer-ueber-die-GPL-wissen-wollten-2445300.html

Grüsse
Michel

Am 04.11.2014 um 08:47 schrieb Marcus Moeller:
> Sali zaemme,
>
> der Bund hat vor einiger Zeit im Rahmen von OpenJustitia ein Gutachten 
> zur Verwendung von Freier Software in der Bundesverwaltung in Auftrag 
> gegeben:
>
> https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=54921
>
> Das Ergebnis des Gutachtens, das von zwei an der UZH tätigen 
> Rechtswissenschaftlern verfasst wurde, ist ernüchternd:
>
> http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37015.pdf
>
>  Sie kommen zu dem Schluss, das die Freigabe von Eigenentwicklungen 
> unter einer Freien Software Lizenz zu einer Marktverzerrung führen 
> würde. Als direkte Konsequenz hat das Bundesgericht nun beschlossen, 
> die Weiterentwicklung von OpenJustitia zunächst nicht mehr öffentlich 
> zur Verfügung zu stellen:
>
> http://www.bger.ch/press-news-11.5.2_33.1.8-t.pdf
>
> Unterstützen kann ich die These, dass eine Öffentliche Einrichtung 
> keinen User-Support für eine selbstentwickelte Freie Software Lösung 
> anbieten sollte, der über das eigene Handlungsfeld hinausgeht. Das 
> betrifft natürlich nicht das behandeln von Fehlern in der Software 
> durch einen sogenannten Bugtracker. Dieser sollte nicht für allgemeine 
> Supportanfragen genutzt werden. Ein Freier Zugang zum Bugtracker würde 
> insgesamt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit beitragen.
>
> Interessant finde ich die Einschätzung, dass Copyleft nicht zutrifft, 
> wenn eine Software nur 'intern'. genutzt würde:
>
> Zitat: "Die vertraglichen Auflagen (Copyleft) aus der Verwendung einer 
> OSS-Basis-Software zwingen weder zur Freigabe von Fortentwicklungen, 
> noch verhindern sie eine Einbindung anderer interner Stellen. Wenn 
> jedoch eine Weiterentwicklung nicht nur intern genutzt, sondern der 
> Nutzerkreis breiter gestaltet werden soll, verlangen die genannten 
> Lizenzbestimmungen dagegen, das betreffende Programm ebenfalls den 
> einschlägigen OSS-Bedingungen zu unterstellen."
>
> Der Gesamte Focus der Analyse liegt darauf, dass Software nicht 
> 'Gratis' zur Verfügung gestellt werden dürfe, da dies zu einer 
> Verzerrung des Marktes führen würde.
>
> Die Veröffentlichung von Freier Software bietet nach meiner 
> Einschätzung neue Möglichkeiten für den Freien Markt, auf dieser Basis 
> Dienstleistungen aufzubauen. Da die Software für jeden 
> gleichberechtigt zugänglich ist, kann nicht von einer Marktverzerrung 
> gesprochen werden.
>
> Ich würde euch bitten, das Gutachten durchzulesen und weitere 
> Argumente zu sammeln, so dass wir abschliessend eine Stellungnahme 
> verfassen können.
>
> Viele Grüsse
> Marcus
>
>
>
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