[Fellowship Zurich] Bund darf keine Freie-Software weitergeben

Urs Fässler ufas at fsfe.org
Do Nov 6 20:04:07 UTC 2014


Grundsätzlich finde ich die Definition ziemlich treffend. Aber ohne
Kritik komme ich natürlich nicht aus:

Verbreitung:
Nicht nur Server, sondern überall. Es ist wahrscheinlich anzunehmen, das
in jedem Produkt, welches Software enthält, direkt oder indirekt
(Entwicklertools, etc.) Freie Software mitgeholfen hat.

Kosten:
Stimmt so. Jedoch sollte Vendor-Lock-In und Spionage sowie Verfügbarkeit
wichtiger sein.

Gewährleistungsansprüchen:
RedHat macht damit 1,33 Mrd. US-Dollar Umsatz und 150 Mio. US-Dollar
Gewinn im Jahr[1]. Das Prinzip ist dasselbe wie bei proprietärer
Software: A gibt B viel Geld damit B sagt, dass das Produkt
funktioniert. Wenn das Produkt nicht funktioniert kann A sagen dass B
Schuld ist und alles ist gut.
Bei proprietärer Software hat man keine Change das Produkt weiter zu
verwenden wenn der Hersteller nicht mehr will oder kann. Bei Freier
Software ist dies (mit ev. viel Aufwand) immer möglich.

Freie Software versus kommerzieller Software:
Proprietäre Software ist das Gegenteil Freier Software. Freie Software
kann kommerziell sein (Beispiel RedHat) und proprietäre kann nicht
kommerziell sein (Freeware).

Mangelnde Interoperabilität:
Kein Negativpunkt Freier Software, im schlimmsten Fall ist Freie
Software gleich schlimm wie proprietäre Software.

Grüsse
Urs


[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Red_Hat


 



Am Donnerstag, den 06.11.2014, 20:34 +0100 schrieb Elias Diem:
> On 2014-11-04,  Marcus Moeller wrote:
> 
> Das folgende ist das Gutachten von Georg Müller.
> 
> > http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37015.pdf
> 
> Ist die Definition von OSS unter 7.1 gut?
> 





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