[Fellowship Zurich] Bund darf keine Freie-Software weitergeben

Marcus Moeller marcus.moeller at gmx.ch
Do Nov 6 19:49:49 UTC 2014



Am 06.11.2014 um 20:34 schrieb Elias Diem:
> On 2014-11-04,  Marcus Moeller wrote:
>
> Das folgende ist das Gutachten von Georg Müller.
>
>> http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37015.pdf
>
> Ist die Definition von OSS unter 7.1 gut?


"3 Als nachteilig erweisen sich dagegen unter anderem das weitgehende 
Fehlen von Gewährleistungsansprüchen, der allenfalls ungenügende Support 
von Seiten der Entwickler oder die mangelnde Interoperabilität mit 
kommerzieller Software."

Wenn man eine externe Firma für die Programmierung einer Feien Softare 
Komponente beauftragt, gelten die definierten (oder gesetzlich 
geregelten) Gewährleistungsvereinbarungen. Programmiert man selbst (wie 
in diesem Fall) ist man natürlich selbst verantwortlich.

Nutzt man einfach nur ein fertiges Freie Software Projekt, hat man keine 
Gewährleistungsansprüche, ausser man verhandelt sie mit dem Ersteller 
der Software oder einem Dienstleister (wie Red Hat, SUSE, Canonical etc).

Viele Grüsse
Marcus



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