[Fellowship Zurich] Bund darf keine Freie-Software weitergeben
Marcus Moeller
marcus.moeller at gmx.ch
Do Nov 6 19:49:49 UTC 2014
Am 06.11.2014 um 20:34 schrieb Elias Diem:
> On 2014-11-04, Marcus Moeller wrote:
>
> Das folgende ist das Gutachten von Georg Müller.
>
>> http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37015.pdf
>
> Ist die Definition von OSS unter 7.1 gut?
"3 Als nachteilig erweisen sich dagegen unter anderem das weitgehende
Fehlen von Gewährleistungsansprüchen, der allenfalls ungenügende Support
von Seiten der Entwickler oder die mangelnde Interoperabilität mit
kommerzieller Software."
Wenn man eine externe Firma für die Programmierung einer Feien Softare
Komponente beauftragt, gelten die definierten (oder gesetzlich
geregelten) Gewährleistungsvereinbarungen. Programmiert man selbst (wie
in diesem Fall) ist man natürlich selbst verantwortlich.
Nutzt man einfach nur ein fertiges Freie Software Projekt, hat man keine
Gewährleistungsansprüche, ausser man verhandelt sie mit dem Ersteller
der Software oder einem Dienstleister (wie Red Hat, SUSE, Canonical etc).
Viele Grüsse
Marcus
Mehr Informationen über die Mailingliste Zurich