[Fellowship Zurich] Bund darf keine Freie-Software weitergeben
Marcus Moeller
marcus.moeller at gmx.ch
Di Nov 4 07:47:36 UTC 2014
Sali zaemme,
der Bund hat vor einiger Zeit im Rahmen von OpenJustitia ein Gutachten
zur Verwendung von Freier Software in der Bundesverwaltung in Auftrag
gegeben:
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=54921
Das Ergebnis des Gutachtens, das von zwei an der UZH tätigen
Rechtswissenschaftlern verfasst wurde, ist ernüchternd:
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37015.pdf
Sie kommen zu dem Schluss, das die Freigabe von Eigenentwicklungen
unter einer Freien Software Lizenz zu einer Marktverzerrung führen
würde. Als direkte Konsequenz hat das Bundesgericht nun beschlossen, die
Weiterentwicklung von OpenJustitia zunächst nicht mehr öffentlich zur
Verfügung zu stellen:
http://www.bger.ch/press-news-11.5.2_33.1.8-t.pdf
Unterstützen kann ich die These, dass eine Öffentliche Einrichtung
keinen User-Support für eine selbstentwickelte Freie Software Lösung
anbieten sollte, der über das eigene Handlungsfeld hinausgeht. Das
betrifft natürlich nicht das behandeln von Fehlern in der Software durch
einen sogenannten Bugtracker. Dieser sollte nicht für allgemeine
Supportanfragen genutzt werden. Ein Freier Zugang zum Bugtracker würde
insgesamt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit beitragen.
Interessant finde ich die Einschätzung, dass Copyleft nicht zutrifft,
wenn eine Software nur 'intern'. genutzt würde:
Zitat: "Die vertraglichen Auflagen (Copyleft) aus der Verwendung einer
OSS-Basis-Software zwingen weder zur Freigabe von Fortentwicklungen,
noch verhindern sie eine Einbindung anderer interner Stellen. Wenn
jedoch eine Weiterentwicklung nicht nur intern genutzt, sondern der
Nutzerkreis breiter gestaltet werden soll, verlangen die genannten
Lizenzbestimmungen dagegen, das betreffende Programm ebenfalls den
einschlägigen OSS-Bedingungen zu unterstellen."
Der Gesamte Focus der Analyse liegt darauf, dass Software nicht 'Gratis'
zur Verfügung gestellt werden dürfe, da dies zu einer Verzerrung des
Marktes führen würde.
Die Veröffentlichung von Freier Software bietet nach meiner Einschätzung
neue Möglichkeiten für den Freien Markt, auf dieser Basis
Dienstleistungen aufzubauen. Da die Software für jeden gleichberechtigt
zugänglich ist, kann nicht von einer Marktverzerrung gesprochen werden.
Ich würde euch bitten, das Gutachten durchzulesen und weitere Argumente
zu sammeln, so dass wir abschliessend eine Stellungnahme verfassen können.
Viele Grüsse
Marcus
-------------- nächster Teil --------------
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