[Fellowship Zurich] Bund darf keine Freie-Software weitergeben

Marcus Moeller marcus.moeller at gmx.ch
Di Nov 4 07:47:36 UTC 2014


Sali zaemme,

der Bund hat vor einiger Zeit im Rahmen von OpenJustitia ein Gutachten 
zur Verwendung von Freier Software in der Bundesverwaltung in Auftrag 
gegeben:

https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=54921

Das Ergebnis des Gutachtens, das von zwei an der UZH tätigen 
Rechtswissenschaftlern verfasst wurde, ist ernüchternd:

http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37015.pdf

  Sie kommen zu dem Schluss, das die Freigabe von Eigenentwicklungen 
unter einer Freien Software Lizenz zu einer Marktverzerrung führen 
würde. Als direkte Konsequenz hat das Bundesgericht nun beschlossen, die 
Weiterentwicklung von OpenJustitia zunächst nicht mehr öffentlich zur 
Verfügung zu stellen:

http://www.bger.ch/press-news-11.5.2_33.1.8-t.pdf

Unterstützen kann ich die These, dass eine Öffentliche Einrichtung 
keinen User-Support für eine selbstentwickelte Freie Software Lösung 
anbieten sollte, der über das eigene Handlungsfeld hinausgeht. Das 
betrifft natürlich nicht das behandeln von Fehlern in der Software durch 
einen sogenannten Bugtracker. Dieser sollte nicht für allgemeine 
Supportanfragen genutzt werden. Ein Freier Zugang zum Bugtracker würde 
insgesamt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit beitragen.

Interessant finde ich die Einschätzung, dass Copyleft nicht zutrifft, 
wenn eine Software nur 'intern'. genutzt würde:

Zitat: "Die vertraglichen Auflagen (Copyleft) aus der Verwendung einer 
OSS-Basis-Software zwingen weder zur Freigabe von Fortentwicklungen, 
noch verhindern sie eine Einbindung anderer interner Stellen. Wenn 
jedoch eine Weiterentwicklung nicht nur intern genutzt, sondern der 
Nutzerkreis breiter gestaltet werden soll, verlangen die genannten 
Lizenzbestimmungen dagegen, das betreffende Programm ebenfalls den 
einschlägigen OSS-Bedingungen zu unterstellen."

Der Gesamte Focus der Analyse liegt darauf, dass Software nicht 'Gratis' 
zur Verfügung gestellt werden dürfe, da dies zu einer Verzerrung des 
Marktes führen würde.

Die Veröffentlichung von Freier Software bietet nach meiner Einschätzung 
neue Möglichkeiten für den Freien Markt, auf dieser Basis 
Dienstleistungen aufzubauen. Da die Software für jeden gleichberechtigt 
zugänglich ist, kann nicht von einer Marktverzerrung gesprochen werden.

Ich würde euch bitten, das Gutachten durchzulesen und weitere Argumente 
zu sammeln, so dass wir abschliessend eine Stellungnahme verfassen können.

Viele Grüsse
Marcus

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Dateiname   : smime.p7s
Dateityp    : application/pkcs7-signature
Dateigröße  : 3748 bytes
Beschreibung: S/MIME Cryptographic Signature
URL         : <http://lists.fsfe.org/pipermail/zurich/attachments/20141104/31505084/attachment.bin>


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