[FSFE PR][DE] FSFE entdeckt Verletzung der GPL-Lizenz durch FANTEC, Welte gewinnt vor Gericht

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Mi Jun 26 09:09:45 CEST 2013


= FSFE entdeckt Verletzung der GPL-Lizenz durch FANTEC, Welte gewinnt
vor Gericht =

[Online lesen: http://fsfe.org/news/2013/news-20130626-01.de.html ]

Das Landgericht Hamburg hat die FANTEC GmbH für schuldig gesprochen[1],
in dem Media Player FANTEC 3DFHDL die GNU General Public License zu
verletzen. Im Fall Harald Welte gegen FANTEC GmbH hat das Gericht
entschieden, dass FANTEC eine Strafzahlung zu begleichen hat und zudem
für zusätzliche Kosten der Anwälte aufkommen muss. Des Weiteren muss
FANTEC Herrn Welte exakte Auskunft über die Vertriebswege des FANTEC
3DFHDL Media Player erteilen.

FANTEC verwendete die netfilter/iptables Software (Firewall Software für
GNU/Linux) in einer der online zur Verfügung gestellten Firmwares für
das FANTEC 3DFHDL. Diese Firmware wurde jedoch ohne den dazugehörigen
Quellcode verteilt. Das ist allerdings von der GNU General Public
License Version 2 (GPLv2) vorgesehen, unter welcher netfilter/iptables
veröffentlicht wurde. Versuche, diese Problematik außergerichtlich zu
lösen, schlugen fehl, weshalb Harald Welte, einer der Rechte-Inhaber von
iptables, vor Gericht ging. Das Gericht entschied, dass FANTEC
fahrlässig gehandelt habe: Sie hätten dafür Sorge tragen müssen, dass
sie sich bei der Verbreitung der Software an die Bedingungen der GNU
GPLv2 halten. Das Gericht hat zudem explizit darauf hingewiesen, dass es
seitens FANTEC ungenügend ist, auf die Zusicherung seiner Zulieferer
bezüglich der Lizenzeinhaltung zu vertrauen. Hingegen ist FANTEC selbst
dafür verantwortlich, nachzuprüfen, dass keine Rechte Dritter verletzt
werden.

  "Es ist erfreulich zu sehen, dass das Gericht die Verantwortung über
  die Einhaltung der GNU GPL Lizenz beim Verkäufer sieht. Speziell
  FANTEC, die bereits in der Vergangenheit mit Nicht-Einhaltung der GNU
  GPL aufgefallen sind, hätten es eigentlich besser wissen müssen. Das
  war reine Faulheit." sagt Harald Welte, Gründer von gpl-
  violations.org[2]und Ankläger.

Diese GNU-GPL-Verletzung wurde von der Free Software Foundation Europe
während eines "Hacking for Compliance Workshop" im Mai 2012 in Berlin
gefunden. Mehrere Freiwillige haben dabei geholfen, verschiedene Geräte
auf die Einhaltung der GNU GPL Lizenz zu überprüfen. Im Anschluss wurden
die Ergebnisse an gpl-violations.org und deren Anwälte weitergeleitet,
die diese Verletzungen weiter verfolgt haben.

Obwohl FANTEC den Vorwurf zunächst abgestritten hat, war es den
Ehrenamtlichen der FSFE und gpl-violations.org möglich zu zeigen, dass
sich die Software iptables version 1.3.7 auf dem strittigen Gerät
befunden hat, aber FANTEC nicht die Quellen des Programms in der
bereitgestellen Software angegeben hat. Zudem konnte gezeigt werden,
dass die Software an einem anderen Tag kompiliert als angeboten wurde,
und damit der von FANTEC angebotene Source Code veraltet war.

  "Gemeinsam mit unseren ehrenamtlichen Helfern werden wir weiter
  garantieren, dass Benutzern die Freiheiten gegeben werden, Software zu
  verwenden, zu verstehen, zu verbreiten und zu verbessern. Das sind die
  grundlegenden Prinzipien der Freien-Software-Gemeinschaft und jedes
  Unternehmen, welches diese Software vertreibt, muss diese Lizenzen
  dementsprechend befolgen. Unternehmen sehen offensichtliche Vorteile
  darin, auf Freier Software aufzubauen, deshalb sollten sie diese
  simplen und grundlegenden Regeln einhalten." sagt Matthias Kirschner,
  FSFE's Deutschlandkoordinator und einer der Organisatoren des
  Compliance Workshops.

FSFE bietet einige einfache Schritte[3]an, die Sie befolgen können, um
ihre Produkte GNU GPL konform zu machen.


1. http://www.ifross.org/sites/default/files/130618%20Urteil%20Fantec.pdf
2. http://gpl-violations.org
3. http://fsfe.org/activities/ftf/useful-tips-for-vendors.de.html


- Die Gerichtsentscheidung wird auf den Seiten von IFROSS (PDF) zur
  Vergügung gestellt:
  http://www.ifross.org/sites/default/files/130618%20Urteil%20Fantec.pdf

Weitere Nachrichten in Zusammenhang mit GNU GPL Verletzungen:

- 2011-11-10: " Gericht weist AVMs Anspruch gegen Modifizierungen
  Dritter an GPL-Software zurück.
  https://fsfe.org/news/2011/news-20111110-01.de.html


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