[FSFE PR][DE]  FSFE will Freie-Software-Lizenzen besser vor Insolvenz schützen.

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Mo Jul 30 10:06:13 CEST 2012


=  FSFE will Freie-Software-Lizenzen besser vor Insolvenz schützen. =

[Online lesen: http://fsfe.org/news/2012/news-20120730-01.de.html ]

Wenn eine Firma oder ein Autor Freie Software lizenziert hat und
insolvent geht, besteht das Risiko, dass die gewährten Freie-Software-
Lizenzen in manchen Ländern angefochten werden könnten. Die FSFE
versucht jetzt, diese Situation in Deutschland zu verhindern.
Unterstützt durch die FSFE schlägt das ifrOSS dem deutschen
Justizministerium vor, eine spezielle „Freie-Software-Klausel“ in die
Insolvenzordnung (InsO) aufzunehmen.

Es ist unsicher, was mit Freien-Software-Lizenzen passiert, die von
Rechteinhabern entweder vor oder nach deren Insolvenz gewährt wurden.
Das Fehlen von klaren Regeln könnte den Erfolg Freier Software
gefährden, die von der Zusammenarbeit von mehreren Rechteinhabern
abhängt.

Vor einiger Zeit rief das Justizministerium eine Initiative ins Leben,
die die Regelungen von Lizenzen während des Insolvenzverfahrens
verbessern sollte. Als Reaktion bereitete das ifrOSS (Institut für
Rechtsfragen der Freien und Open Source Software)[1]mit Unterstützung
der FSFE den Vorschlag der „Freien-Software-Klausel“ vor. Dieser löst
die Probleme, die speziell bei Freier Software auftreten. Die Klausel
stellt sicher, dass Freie-Software-Lizenzmodelle nicht negativ von einer
Insolvenz der Lizenzrechteinhaber beeinflusst werden. Sie macht klar,
dass jedes Angebot für eine Freie-Software-Lizenz vor der Insolvenz des
Lizenzinhabers von jedem akzeptiert werden kann, selbst nachdem das
Insolvenzverfahren begonnen hat.

Die FSFE bittet das Justizministerium diesen Vorschlag anzunehmen, da er
zur Rechtssicherheit der Freien-Software-Wirtschaft beitragen kann, wie
z.B. Automobilindustrie, Maschinenbau und dem IT-Bereich.

Das ifrOSS und die FSFE bitten die Bundesregierung die folgende Klausel,
in den kürzlich vorgeschlagenen § 108a der Insolvenzverordnung (InsO)
aufzunehmen:

  „(4) Wenn der Schuldner durch Lizenzvertrag unentgeltlich ein
  einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumt, so findet die Regelung
  des § 103 InsO keine Anwendung. Das vom Schuldner vor des
  Insolvenzverfahrens abgegebene Angebot auf Abschluss eines solchen
  Lizenzvertrags, kann auch nach Eröffnung angenommen werden.“

Sollte Freie Software in anderen Ländern ähnliche Probleme haben,
bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen oder ähnliche Schritte zu
unternehmen.

Die FSFE arbeitet für das Gemeinwohl. Sie können unsere Aktivitäten
unterstüzten, indem Sie sich als Unterstützer eintragen:
http://fsfe.org/support/index.de.html.


== Weitere Verweise ==

- Legislative Initiative des Justizministeriums
  http://www.der-betrieb.de/content/pdfft,0,466327
- Die Pressemitteilung des ifrOSS
  http://www.ifross.org/artikel/vorschlag-des-ifross-insolvenzrechtlichen-fragen-bei-oss-lizenzen
- Der vollständige Vorschlag des ifrOSS
  https://www.ifross.de/ifross_html/120506%20Stellungnahme%20InsO.pdf


== Über die Free Software Foundation Europe ==

  Die Free Software Foundation Europe (FSFE) ist eine gemeinnützige,
  regierungsunabhängige Organisation, die in vielen Ländern Europas aktiv und
  in vielen globalen Aktionen involviert ist. Der Zugang zu Software
  entscheidet über die Teilhabe an der digitalen Gesellschaft.  Um
  Chancengleichheit im Informationszeitalter und die Freiheit des Wettbewerbs
  sicherzustellen, widmet sich die Free Software Foundation Europe (FSFE) der
  Förderung Freier Software, welche dadurch definiert wird, dass sie von jedem
  Menschen uneingeschränkt benutzt, untersucht, verändert und weitergegeben
  werden kann.  Dies ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und der Freien
  Software politische und rechtliche Sicherheit zu verschaffen, sind die
  wichtigsten Ziele der FSFE, die 2001 gegründet wurde.

  Weitere Informationen über die Arbeit der FSFE finden Sie auf
  http://fsfe.org/

  Kontakt: Matthias Kirschner, Free Software Foundation Europe,
  Linienstr. 141, 10115 Berlin, t +49-30-27595290, m +49-1577-1780003


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