[FSFE PR][DE] Urteilsbegründung im Fall AVM vs Cybits bestätigt Auffassung der FSFE

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Do Dez 1 16:34:49 CET 2011


= Urteilsbegründung im Fall AVM vs Cybits bestätigt Auffassung der
FSFE =

[Online lesen: http://fsfe.org/news/2011/news-20111201-02.html ]

Im Streit zwischen den Unternehmen AVM und Cybits liegt nun auch die
schriftliche Begründung des Urteils des Landgerichts Berlin vor.
Das Gericht bestätigt die Auffassung der FSFE, dass die Nutzer von
GNU-GPL-Software diese auch dann verändern und wieder installieren
dürfen, wenn diese als Teil von Firmware von Embedded- Systemen
vertrieben wird.


Das Gericht hat insbesondere verneint, dass Cybits durch den Vertrieb
der Software "Surf-Sitter DSL" die Urheberrechte AVMs verletzt habe. Die
Firmware der von AVM vertriebenen DSL-Router sei ein Sammelwerk;
allerdings ergebe sich aus der GNU General Public License (GNU GPL),
dass die in der Firmware befindlichen GNU-GPL-Bestandteile
vervielfältigt und modifiziert werden dürfen. Es sei daher zulässig,
diese im Rahmen der Installation des Surf-Sitters von AVM
herunterzuladen und zu bearbeiten.

Die markenrechtlichen Ansprüche wurden ebenfalls abgelehnt. Dass die
Marke "Fritz!Box" auch nach Installation des Surf-Sitters durch den
Nutzer noch im Benutzer-Interface der Router zu sehen ist, stelle keine
Verletzungshandlung dar.

Außerdem ergibt sich aus der Begründung, dass eine Modifikation der
GNU-GPL-Bestandteile der Firmware als solche auch keine
wettbewerbsrechtlichen Ansprüche auslöst. Das Landgericht bestätigt
damit, dass es prinzipiell erlaubt ist, Firmware-Teile, die unter der
GNU GPL stehen, zu ändern und die veränderten Fassungen neu zu
installieren.

Der stattgebende Teil der Entscheidung, der dem Tenor des Urteils des
Kammergerichts aus dem Jahr 2010 entspricht, stützt sich allein auf den
Gedanken, dass die Kunden es AVM zurechneten, wenn nach Installation des
Surf-Sitters Fehlanzeigen hinsichtlich des Bestehens einer
Internetverbindung bzw. der Aktivität der Kindersicherung auftraten.
Diese Fehlanzeigen muss Cybits beseitigen. Veränderungen der Firmware
als solche sind dagegen danach erlaubt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können noch
Berufung einlegen.

- Urteilsbegründung: http://fsfe.org/projects/ftf/lg-urteil-20111118.pdf

- Detaillierte Hintergrundinformationen
  http://fsfe.org/projects/ftf/avm-gpl-violation.en.html

- Frühere Nachrichten zu diesem Fall:
  - 2011-06-20 - AVM verletzt die Lizenz des Linuxkernels
    http://fsfe.org/news/2011/news-20110620-01.en.html
  - 2011-06-22 - FSFE zu AVM gegen Cybits: Ein kleiner Computer ist
    dennoch ein Computer
    http://fsfe.org/news/2011/news-20110622-01.en.html
  - LWN Artikel: "ELCE11: Till Jaeger on AVM vs. Cybits" (EN)
    https://lwn.net/Articles/465070/
  - 2011-11-10 - Gericht weist AVMs Anspruch gegen Modifizierungen
    Dritter an GPL-Software zurück
    http://fsfe.org/news/2011/news-20111110-01.en.html

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  Public License.  gpl-violations.org has enforced the GNU GPL in
  hundreds of cases, most of them amicably and out of court.  However,
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  efforts on enforcing the GNU GPL.


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