Für Datenschutz bei Nachrichten werben (war: Für und Wider von Disclaimern)
Bernhard E. Reiter
bernhard at fsfe.org
Di Okt 10 07:25:46 UTC 2023
Hi Erik,
Am Montag 09 Oktober 2023 19:31:32 schrieb Erik Grun:
> Falls ihr für meinen kleinen Text eine bessere Formulierung hättet, wäre
> ich über polizeidienliche Hinweise natürlich dankbar. ;-)
mein Tipp wäre den Text von oben nach unten zu stellen,
dann ist er ein Angebot an die Lesenden und Dein individueller Inhalt steht
mehr im Vordergrund.
Falls Du einen Denkanstoß geben möchtest, dann finde ich die Formulierung
als "Widerspruch" bei Emails an eine öffentliche Liste unglücklich.
Vielleicht lieber etwas direkter formulieren:
[[Wie alle Daten, wird diese Nachricht über verschiedene Hardware- und
Software-Systeme übertragen. Wählt Euren Anbieter so, dass ihr die Kunden
seid und der Vertrag zusammen mit den Gesetzen Eure Daten vor Auswertung
schützt]].
Oder Du wecksts Zweifel:
[[Hast Du mal die Vertragsbedingungen bei Whatsapp, Gmail oder Facebook
gelesen? Ich glaube da steht drin, dass sie Deine Nachrichten "auswerten"
dürfen.]]
(Da zweifeel ich selbst ob es drinsteht oder nicht, da ich diese Dienst kaum
nutze. ;) )
Gruß
Bernhard
ps.: Bei Email geht es dezentral und da es teilweise Eigenschaften von Post
hat, gilt z.B. in Deutschland noch das Fernmelde, Brief- und Postgeheimnis.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis
Wer seinen Email-Anbieter als in Deutschland hat der bekommt deutlich mehr
gesetzlichen Datenschutz als in vielen anderen Ländern.
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