Deutschland kauft Bildbearbeitungssoftware

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Di Mai 31 08:21:06 UTC 2022


Hallo,

Dominik hat recht.

Es wäre natürlich interessant zu erfahren, wie eine ausschreibende 
Stelle beim Lizenzerwerb auf ein "0-Euro-Angebot" reagierte.

Mit freundlichen Grüßen
Michael

Am 28.05.22 um 11:14 schrieb Dominik George:
> Hi,
> 
>> Natürlich darf man das. Und zwar schon immer. Keine Ahnung, woher dieser immer wieder geäußerte Irrtum kommt.
> 
> Da liegt bei mir kein Irrtum vor, sondern bei dir:
> 
> Natürlich ist es erlaubt, **Kopien des Programms zu verkaufen**, nicht aber, **Geld für die Erteilung des Nutzungsrechts zu nehmen**.
> 
> -nik
> _______________________________________________
> FSFE-de mailing list
> FSFE-de at lists.fsfe.org
> https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de
> 
> Diese Mailingliste wird durch den Verhaltenskodex der FSFE abgedeckt.
> Alle Teilnehmer werden gebeten, sich gegenseitig vorbildlich zu
> behandeln: https://fsfe.org/about/codeofconduct
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : OpenPGP_signature
Dateityp    : application/pgp-signature
Dateigröße  : 203 bytes
Beschreibung: OpenPGP digital signature
URL         : <http://lists.fsfe.org/pipermail/fsfe-de/attachments/20220531/9dce4c38/attachment.sig>


Mehr Informationen über die Mailingliste FSFE-de