Deutschland kauft Bildbearbeitungssoftware
Dr. Michael Stehmann
anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Di Mai 31 08:21:06 UTC 2022
Hallo,
Dominik hat recht.
Es wäre natürlich interessant zu erfahren, wie eine ausschreibende
Stelle beim Lizenzerwerb auf ein "0-Euro-Angebot" reagierte.
Mit freundlichen Grüßen
Michael
Am 28.05.22 um 11:14 schrieb Dominik George:
> Hi,
>
>> Natürlich darf man das. Und zwar schon immer. Keine Ahnung, woher dieser immer wieder geäußerte Irrtum kommt.
>
> Da liegt bei mir kein Irrtum vor, sondern bei dir:
>
> Natürlich ist es erlaubt, **Kopien des Programms zu verkaufen**, nicht aber, **Geld für die Erteilung des Nutzungsrechts zu nehmen**.
>
> -nik
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