Re: Unfrei vs Proprietär war: Ethische Lizenz, war: NC-Lizenzen
Dr. Michael Stehmann
anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Do Mai 20 08:21:17 UTC 2021
Am 19.05.21 um 22:51 schrieb Johannes Zarl-Zierl:
> Ich hätte diese Art von Lizenz intuitiv als "unfreie, nicht proprietäre"
> Lizenz eingestuft, da sie ja "nur" die Freiheiten einschränkt, aber nicht
> notwendigerweise jemandem spezielle Eigentumsrechte am Quellcode sichert...
>
"Eigentumsrechte" im Zusammenhang mit Urheberrechten und Lizenzen ist
ein schwieriges "wording".
Die bisherige Linie der FSFE war, soweit ich sie verstanden habe, den
Begriff "intellectual property" abzulehnen.
Zum Hintergrund:
Urheberrechte sind zwar "Eigentum" im Sinne des Artikel 14 des
Grundgesetzes (für die Bundesrepublik Deutschland), aber kein
(Sach-)Eigentum im Sinne der §§ 903 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches,
welche jedoch die allgemeine Vorstellung vom "Eigentum" prägen.
Oder anders ausgedrückt: Ein Gedicht kann man nicht so zum "Eigentum"
haben wie ein Kleidungs- oder Grundstück.
Umgekehrt gibt mir das "Eigentum" an einem Buch, einem Kopierer, Toner
und Papier nicht unbedingt das Recht, das Buch zu kopieren und die Kopie
zu veräußern.
Es gab Zeiten, da galt das Stehlen oder Unterschlagen eines Buches als
verabscheuenswert, das Abschreiben desselben jedoch als ein edles Handeln.
Ich persönlich würde die Lizenz auch sogenannter "Freeware", die zwar
kostenlos, z. T. auch "kommerziell" genutzt werden darf, als proprietär
bezeichnen, weil dem Nutzer wichtige Rechte gerade nicht eingeräumt werden.
Gruß
Michael
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