NC-Lizenzen

Dr. Michael Stehmann anwalt at rechtsanwalt-stehmann.de
Mo Mai 17 07:57:51 UTC 2021



Am 14.05.21 um 21:17 schrieb Ilu:
> Lieber Florian, liebe Liste,
> 
> mit "Wikipedia" als Buch habe ich überhaupt kein Problem. Ich habe 
ein 
> Problem mit unethischen Nutzungen - nämlich, wenn Freie Software zum 
> Töten, Unterdrücken oder Überwachen von Menschen verwendet wird. FSF(E) 
> und OSI sagen: Wir wollen das so, denn das gehört zur Freiheit.
> 
> Mit welchem Recht definieren diese Verbände, dass Freiheit in 
> 4er-Gruppen aufzutreten hat? Die 0. Freiheit löst einen 
> Freiheitskonflikt zwischen Nutzer und Programmierer zulasten der ethisch 
> motivierten Programierer und zugunsten unethischer Nutzer. Freie 
> Software und gutes Gewissen schließen sich nach den Regeln der FSF(E) 
> aus. Ist das wirklich richtig?
> 
Ja das ist so richtig! Und zwar aus vielen unterschiedlichen Gründen.

Zunächst:
Eine Regelung dergestalt, dass der Urheber Nutzungen ausnehmen darf, die 
ihm unethisch erscheinen, würde das Chaos der Copyleft-Lizenzen extrem 
vergrößern.

Eine Pflicht zum ethischen Verhalten bedeutet zugleich das Ende von 
Freiheit und Demokratie. Selbst über das "ethische Minimum" dürfte 
nämlich ein Konsens schwer zu finden sein.

Der Grundsatz „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich 
wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ bedeutet gerade 
nicht, dass alles, was jemand selbst nach langem Nachdenken für gut und 
richtig befindet, allgemeines Gesetz werden sollte, nach dem sich die 
anderen zu richten haben. Anders ausgedrückt: "Freiheit ist immer nur 
Freiheit des anders Denkenden. Nicht wegen des Fanatismus der 
‚Gerechtigkeit‘, sondern weil all das Belehrende, Heilsame und 
Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine 
Wirkung versagt, wenn die ‚Freiheit‘ zum Privilegium wird."

Weitere Argumente lassen sich finden.

Mit freundlichem Gruß
Michael

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