Re: IFG Abfragen zur Steuererklärung (IT-Anforderungen)

Henning Thielemann lemming at henning-thielemann.de
Fr Mär 19 10:40:12 UTC 2021


On Fri, 19 Mar 2021, Ilu wrote:

> das sollte die FSFE unbedingt weiterverfolgen.
>
> Sachlich ist Ursache für die Geheimhaltung angeblich, dass bestimmte für 
> Betriebsprüfungen relevante (geheime) Parameter über die Schnittstelle 
> auf dem Client geprüft werden. Das so zu machen ist natürlich Schwachsinn.

Eben. Es muss immer eine Kontrolle auf dem Server stattfinden. Wenn es 
anders wäre, wäre das ein Eingeständnis eines weit klaffenden 
Sicherheitsproblems.

> Finanzverwaltung ist Ländersache. Elster wird in Bayern gemacht, aber 
> ich meine, Bayern hat kein IFG.

Das ist der Knackpunkt.

> Die Anfrage müßte in jedem Bundesland, das ein Landes-IFG hat, nochmal 
> gestellt werden.

Die sagen, sie wissen nichts, und das Bundesfinanzministerium weiß auch 
nichts und man solle sich doch nach Bayern wenden.

In der Tat müssen Behörden Informationen nicht beschaffen. Wenn sie nur in 
Bayern liegen und in Sachsen-Anhalt nicht, dann bekommt man sie in 
Sachsen-Anhalt nicht.

Ich denke, am aussichtsreichsten wäre momentan das Abfragen der 
ausführlichen Gutachten von BSI und ULD. Dem behaupteten Problem der 
Betriebsgeheimnisse könnte man mit Schwärzungen begegnen.

https://www.bsi.bund.de/
https://www.datenschutzzentrum.de/


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